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Einreichen von Wohngeldanträge über den Bürgerservice
Wohngeld ist ein Zuschuss des Bundes der als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers der als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gezahlt wird.
Der Anspruch und die Höhe des Wohngeldes sind von drei Faktoren abhängig:
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.
Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen erfolgt durch die Wohngeldstelle des Bereichs Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen.
Die Bürgerserviceeinrichtungen und Bezirksverwaltungsstellen bieten folgende Leistungen zum Wohngeld an:
- Sie erhalten alle notwendigen Vordrucke bei uns.
- Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen der Vordrucke haben beraten wir Sie.
- Wir nehmen die Anträge auf Mietzuschuss entgegen und leiten Sie an die Wohngeldstelle weiter. Anträge auf Lastenzuschuss sind direkt der Wohngeldstelle vorzulegen.
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Unterlagen
- Antrag auf Wohngeld
- Angaben des Vermieters/in zum Wohnraum
- Verdienstbescheinigung und
- Einkommensnachweise
Wohngeld ist ein Zuschuss des Bundes der als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers der als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gezahlt wird.
Der Anspruch und die Höhe des Wohngeldes sind von drei Faktoren abhängig:
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.
Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen erfolgt durch die Wohngeldstelle des Bereichs Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen.
Die Bürgerserviceeinrichtungen und Bezirksverwaltungsstellen bieten folgende Leistungen zum Wohngeld an:
- Sie erhalten alle notwendigen Vordrucke bei uns.
- Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen der Vordrucke haben beraten wir Sie.
- Wir nehmen die Anträge auf Mietzuschuss entgegen und leiten Sie an die Wohngeldstelle weiter. Anträge auf Lastenzuschuss sind direkt der Wohngeldstelle vorzulegen.
- Antrag auf Wohngeld
- Angaben des Vermieters/in zum Wohnraum
- Verdienstbescheinigung und
- Einkommensnachweise
Es fallen keine Gebühren an.
Wohngeldanträge, Anträge, Wohngeld, Mietzuschuss https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26716/show