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Beantragung einer Parkerleichterung

Personen denen das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blindheit) nicht zuerkannt wurde können eine bundesweit einheitliche Parkerleichterung für Schwerbehinderte beantragen, weil die antragstellende Person die nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Im Schwerbehindertenausweis sind die Merkzeichen G und B eingetragen und der Grad der Behinderung (GdB) allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) mindestens 80 Prozent beträgt oder
  • im Schwerbehindertenausweis sind die Merkzeichen G und B eingetragen und der GdB allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) wenigstens 70 Prozent beträgt; mit einem GdB von mindestens 50 Prozent für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane oder
  • eine Erkrankung an Morbus-Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem hierfür anerkannten GdB von mindestens 60 Prozent besteht oder
  • Stomaträger/in mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) mit einem hierfür anerkannten GdB von mindestens 70 Prozent.

Darüber hinaus besteht auch für den nachfolgenden Personenkreis die Möglichkeit der Beantragung einer Parkerleichterung, jedoch nur für das Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Personen, die im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G und der Grad der Behinderung allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) mindestens 80 Prozent beträgt und
  • Personen, für die im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G eingetragen ist und der Grad der Behinderung allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit diese auf das Gehvermögen auswirken) wenigstens 70 Prozent beträgt; mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.

Im Zuge des weiteren Verwaltungsverfahrens wendet sich die Stadt Oberhausen, im Rahmen der Amtshilfe an das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen um von dort eine Einschätzung des dortigen Medizinischen Dienstes, über den Antrag, zu erhalten

Gebühren

Es werden keine Gebühren erhoben.

Unterlagen

  • Aktueller Feststelungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen
  • Personalausweis

Weiterführende Informationen

Diese Dienstleistung wird nur in den Bürgerserviceeinrichtungen Rathaus Oberhausen und Technisches Rathaus Sterkrade angeboten.

Beantragung einer Parkerleichterung

Personen denen das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blindheit) nicht zuerkannt wurde können eine bundesweit einheitliche Parkerleichterung für Schwerbehinderte beantragen, weil die antragstellende Person die nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Im Schwerbehindertenausweis sind die Merkzeichen G und B eingetragen und der Grad der Behinderung (GdB) allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) mindestens 80 Prozent beträgt oder
  • im Schwerbehindertenausweis sind die Merkzeichen G und B eingetragen und der GdB allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) wenigstens 70 Prozent beträgt; mit einem GdB von mindestens 50 Prozent für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane oder
  • eine Erkrankung an Morbus-Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem hierfür anerkannten GdB von mindestens 60 Prozent besteht oder
  • Stomaträger/in mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) mit einem hierfür anerkannten GdB von mindestens 70 Prozent.

Darüber hinaus besteht auch für den nachfolgenden Personenkreis die Möglichkeit der Beantragung einer Parkerleichterung, jedoch nur für das Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Personen, die im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G und der Grad der Behinderung allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) mindestens 80 Prozent beträgt und
  • Personen, für die im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G eingetragen ist und der Grad der Behinderung allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit diese auf das Gehvermögen auswirken) wenigstens 70 Prozent beträgt; mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.

Im Zuge des weiteren Verwaltungsverfahrens wendet sich die Stadt Oberhausen, im Rahmen der Amtshilfe an das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen um von dort eine Einschätzung des dortigen Medizinischen Dienstes, über den Antrag, zu erhalten

  • Aktueller Feststelungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen
  • Personalausweis
Diese Dienstleistung wird nur in den Bürgerserviceeinrichtungen Rathaus Oberhausen und Technisches Rathaus Sterkrade angeboten. Es werden keine Gebühren erhoben. Schwerbehinderung, aG-light, Parkausweis, Grad der Behinderung, Merkzeichen https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26718/show
Bürgerservice, Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen
Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
Bürgerservice, Bezirksverw.st. Sterkrade
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen