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Einreichen von Elterngeldanträgen über die Bürgerserviceeinrichtungen

Mit dem ElterngeldPlus wird es künftig für Mütter und Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden. Die Regelungen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden. Das Gesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.


Elterngeldbezug weiterhin möglich

Der Bezug des bisherigen Elterngeldes ist weiterhin möglich. Dabei darf ein Teilzeitumfang von bis zu 30 Wochenstunden nicht überschritten werden. Entsprechend können Eltern sich nun zwischen dem Bezug von Elterngeld oder von ElterngeldPlus entscheiden.


Längerer Elterngeldbezug bei Teilzeitarbeit und Partnerschaftsbonus

Mütter und Väter können mit den Neuregelungen länger Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes Teilzeit arbeiten. Künftig ist es für diese Eltern möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Aus einem Elterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit können Eltern ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen und sie haben die Möglichkeit, über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden.

Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.

Alleinerziehende profitieren ebenfalls vom ElterngeldPlus

Alleinerziehende können ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus im gleichen Maße nutzen. Die Voraussetzungen der Alleinsorge beziehungsweise des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts wurden gestrichen, damit Alleinerziehende von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können. Stattdessen können sie diese Monate zusätzlich erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erfüllen.
 

Hinweis:       

Durch die Auflösung der Versorgungsämter wird die Bearbeitung der Elterngeld und ElterngeldPlus Anträge für die Stadt Oberhausen von der Stadt Essen erledigt.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

  • Antrag auf Elterngeld oder Antrag auf Elterngeld Plus
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes für das Elterngeld/ Elterngeld Plus beantragt wird
  • Einkommensnachweise,

Weiterführende Informationen

Um den Oberhausener Bürgerinnen und Bürgern den Weg nach Essen zu ersparen, bieten die Bürgerservicestellen folgende Leistungen zum Elterngeld an:

Sie erhalten alle notwendigen Antragsvordrucke bei den Bürgerservicestellen oder hier zum Herunterladen. Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen der Vordrucke haben, nutzen Sie bitte die Webseite: www.elterngeld-plus.de Wir nehmen die Anträge entgegen und leiten sie an das Versorgungsamt Essen weiter.

Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie auf den Internet-Seiten des zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Bitte beachten Sie, dass für Fragen zum Kindergeld die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) zuständig sind.

Bundesagentur für Arbeit 
- Familienkasse -
Berliner Platz 10
45127 Essen

Einreichen von Elterngeldanträgen über die Bürgerserviceeinrichtungen

Mit dem ElterngeldPlus wird es künftig für Mütter und Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden. Die Regelungen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden. Das Gesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.


Elterngeldbezug weiterhin möglich

Der Bezug des bisherigen Elterngeldes ist weiterhin möglich. Dabei darf ein Teilzeitumfang von bis zu 30 Wochenstunden nicht überschritten werden. Entsprechend können Eltern sich nun zwischen dem Bezug von Elterngeld oder von ElterngeldPlus entscheiden.


Längerer Elterngeldbezug bei Teilzeitarbeit und Partnerschaftsbonus

Mütter und Väter können mit den Neuregelungen länger Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes Teilzeit arbeiten. Künftig ist es für diese Eltern möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Aus einem Elterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit können Eltern ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen und sie haben die Möglichkeit, über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden.

Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.

Alleinerziehende profitieren ebenfalls vom ElterngeldPlus

Alleinerziehende können ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus im gleichen Maße nutzen. Die Voraussetzungen der Alleinsorge beziehungsweise des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts wurden gestrichen, damit Alleinerziehende von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können. Stattdessen können sie diese Monate zusätzlich erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erfüllen.
 

Hinweis:       

Durch die Auflösung der Versorgungsämter wird die Bearbeitung der Elterngeld und ElterngeldPlus Anträge für die Stadt Oberhausen von der Stadt Essen erledigt.

  • Antrag auf Elterngeld oder Antrag auf Elterngeld Plus
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes für das Elterngeld/ Elterngeld Plus beantragt wird
  • Einkommensnachweise,

Um den Oberhausener Bürgerinnen und Bürgern den Weg nach Essen zu ersparen, bieten die Bürgerservicestellen folgende Leistungen zum Elterngeld an:

Sie erhalten alle notwendigen Antragsvordrucke bei den Bürgerservicestellen oder hier zum Herunterladen. Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen der Vordrucke haben, nutzen Sie bitte die Webseite: www.elterngeld-plus.de Wir nehmen die Anträge entgegen und leiten sie an das Versorgungsamt Essen weiter.

Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie auf den Internet-Seiten des zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Bitte beachten Sie, dass für Fragen zum Kindergeld die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) zuständig sind.

Bundesagentur für Arbeit 
- Familienkasse -
Berliner Platz 10
45127 Essen

Es fallen keine Gebühren an. Elterngeld, Elterngeld Plus, Anträge, Bürgerservice, Elterngeldanträge https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26760/show
Bürgerservice, Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen
Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
Bürgerservice, Bezirksverw.st. Sterkrade
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Bürgerservice, Bezirksverw.st. Osterfeld
Bottroper Straße 183 46117 Oberhausen