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Durchführung einer Grenzvermessung
Eine Grenzvermessung dient der Feststellung, Abmarkung oder der amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Die erforderlichen Vermessungen werden von allen in NRW zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/innen und der Stadt Oberhausen als Katasterbehörde auf Antrag durchgeführt.
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Gebühren
Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen werden von der beauftragten Vermessungsstelle bereitgestellt.
Weiterführende Informationen
Durchführung einer Grenzvermessung
Eine Grenzvermessung dient der Feststellung, Abmarkung oder der amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Die erforderlichen Vermessungen werden von allen in NRW zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/innen und der Stadt Oberhausen als Katasterbehörde auf Antrag durchgeführt.
Die erforderlichen Unterlagen werden von der beauftragten Vermessungsstelle bereitgestellt.
Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
Grenzvermessung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26763/show Vermessung, Kartografie
001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Herr
Ulrich
Gesenhaus
Fachbereichsleitung
A315
0208 825-2470
ulrich.gesenhaus@oberhausen.de