BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Übernahme einer Grenzvermessung

Eine Grenzvermessung dient der Feststellung, Abmarkung oder der amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Nach der Vermessung werden die Messergebnisse durch die Vermessungsstelle dem Liegenschaftskataster eingereicht. Hier werden die erhobenen Daten in das Liegenschaftskataster eingepflegt und die dabei entstandenen Dokumente dauerhaft archiviert.

Kontakt

Geodaten, Liegenschaftskataster
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: katasterauskunft@oberhausen.de

Ansprechpartner/innen

Sprung zur Icon Legende.

Ihre Nachricht

Zum Kontaktformular

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Gebühren

Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen werden von der beauftragten Vermessungsstelle bereitgestellt.

Übernahme einer Grenzvermessung
Eine Grenzvermessung dient der Feststellung, Abmarkung oder der amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Nach der Vermessung werden die Messergebnisse durch die Vermessungsstelle dem Liegenschaftskataster eingereicht. Hier werden die erhobenen Daten in das Liegenschaftskataster eingepflegt und die dabei entstandenen Dokumente dauerhaft archiviert.
Die erforderlichen Unterlagen werden von der beauftragten Vermessungsstelle bereitgestellt.
Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
Grenzvermessung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26764/show
Geodaten, Liegenschaftskataster
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

Herr

Hans-Werner

Küppers

Bereichsleitung

A313

0208 825-2524
hans-werner.kueppers@oberhausen.de