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Übernahme einer Grenzvermessung
Eine Grenzvermessung dient der Feststellung, Abmarkung oder der amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Nach der Vermessung werden die Messergebnisse durch die Vermessungsstelle dem Liegenschaftskataster eingereicht. Hier werden die erhobenen Daten in das Liegenschaftskataster eingepflegt und die dabei entstandenen Dokumente dauerhaft archiviert.
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Geodaten, LiegenschaftskatasterBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: katasterauskunft@oberhausen.de
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Gebühren
Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen werden von der beauftragten Vermessungsstelle bereitgestellt.
Übernahme einer Grenzvermessung
Eine Grenzvermessung dient der Feststellung, Abmarkung oder der amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Nach der Vermessung werden die Messergebnisse durch die Vermessungsstelle dem Liegenschaftskataster eingereicht. Hier werden die erhobenen Daten in das Liegenschaftskataster eingepflegt und die dabei entstandenen Dokumente dauerhaft archiviert.
Die erforderlichen Unterlagen werden von der beauftragten Vermessungsstelle bereitgestellt. Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
Grenzvermessung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26764/show Geodaten, Liegenschaftskataster
001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Herr
Hans-Werner
Küppers
Bereichsleitung
A313
0208 825-2524
hans-werner.kueppers@oberhausen.de