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Durchführung einer Teilungsvermessung

Zur Vorbereitung einer Grundstücksteilung im Grundbuch ist die Zerlegung des ursprünglichen Flurstückes im Liegenschaftskataster erforderlich. Die erforderliche Vermessung wird von allen in NRW zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/innen und der Stadt Oberhausen als Katasterbehörde auf Antrag durchgeführt.

Kontakt

Vermessung, Kartografie
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

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Gebühren

Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen werden von der beauftragten Vermessungsstelle bereitgestellt.