BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Liegenschaftskarte mit Grenzmaßen

Das Liegenschaftskataster erfüllt den gesetzlichen Auftrag, umfangreiche Angaben zu Grundstücken und Gebäuden flächendeckend und lückenlos nachzuweisen und ständig aktuell zu halten, so wie es der Rechtsverkehr, die Verwaltung und die Wirtschaft erfordern. Dabei sind die vielfältigen Informationen in einen darstellenden (Kartennachweis), beschreibenden (Buchnachweis) und einen vermessungstechnischen Teil (Zahlennachweis) strukturiert. Zusätzlich zu den in der Karte gargestellten Informationen werden die Längen der Grenzen eingetragen.

Kontakt

Geodaten, Liegenschaftskataster
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: katasterauskunft@oberhausen.de
Sprung zur Icon Legende.

Ihre Nachricht

Zum Kontaktformular

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Gebühren

Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.