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Grenzbescheinigung
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und ob Grenzüberschreitungen vorgekommen sind. Grenzüberschreitungen werden kurz erläutert. Die erforderlichen Vermessungen werden von allen in NRW zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/innen und der Stadt Oberhausen als Katasterbehörde auf Antrag durchgeführt.
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Geodaten, LiegenschaftskatasterBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: katasterauskunft@oberhausen.de
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Gebühren
Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
Grenzbescheinigung
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und ob Grenzüberschreitungen vorgekommen sind. Grenzüberschreitungen werden kurz erläutert. Die erforderlichen Vermessungen werden von allen in NRW zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/innen und der Stadt Oberhausen als Katasterbehörde auf Antrag durchgeführt.
Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
Grenzbescheinigung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26892/show Geodaten, Liegenschaftskataster
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Herr
Dirk
Wohlan
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0208 825-2521
katasterauskunft@oberhausen.de
Frau
Vera
Vinalmont
Sachbearbeitung
A322
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