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Grenzbescheinigung

Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und ob Grenzüberschreitungen vorgekommen sind. Grenzüberschreitungen werden kurz erläutert. Die erforderlichen Vermessungen werden von allen in NRW zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/innen und der Stadt Oberhausen als Katasterbehörde auf Antrag durchgeführt.

Kontakt

Geodaten, Liegenschaftskataster
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: katasterauskunft@oberhausen.de
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Gebühren

Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.