BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen
Grundlage für die Erhebung der Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen ist die Kleinklärensatzung der Stadt Oberhausen in der jeweils geltenden Fassung.
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Ihre Nachricht
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig