BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen
Grundlage für die Erhebung der Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen ist die Kleinklärensatzung der Stadt Oberhausen in der jeweils geltenden Fassung.
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Ihre Nachricht
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen
Grundlage für die Erhebung der Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen ist die Kleinklärensatzung der Stadt Oberhausen in der jeweils geltenden Fassung.
Grubenleerungen, Kleineinleiterabgabe https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/27333/show Untere Wasserbehörde
001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Grundbesitzabgaben, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
001 Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
Fax 0208 825-5112