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Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen

Grundlage für die Erhebung der Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen ist die Kleinklärensatzung der Stadt Oberhausen in der jeweils geltenden Fassung.

Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen

Grundlage für die Erhebung der Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen ist die Kleinklärensatzung der Stadt Oberhausen in der jeweils geltenden Fassung.

Grubenleerungen, Kleineinleiterabgabe https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/27333/show
Untere Wasserbehörde
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Grundbesitzabgaben, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
Fax 0208 825-5112