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Sprengwasser

Es besteht die Möglichkeit, die auf dem Grundstück verbrauchten und/oder zurückgehaltenen und somit nicht der Kanalisation zugeführten Wassermengen abzusetzen. Der Nachweis der verbrauchten und/oder zurückgehaltenen Wassermengen ist von dem Gebührenpflichtigen über geeignete Messeinrichtungen (Wasserzähler o. ä.), die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten hat, zu führen.
Reichen Sie bitte eine Kopie der Einbau- oder Kaufrechnung ein und teilen Sie das Datum des Einbaus und den Zwischenzählerstand bei Einbau schriftlich mit. Der Antrag kann formlos oder mithilfe des Formulars (siehe Downloads) gestellt werden.
Dieser Zwischenzähler ist einmalig ein Jahr nach Einbau und darüber hinaus jährlich zu dem Zeitpunkt abzulesen, zu dem die RWW den Hauptzähler abliest. Der ermittelte Zählerstand ist formlos oder mithilfe des Formulars (siehe Downloads) per Post, E-Mail oder Fax mitzuteilen. Bitte per E-Mail nur PDF- und/oder JPG-Dateien übersenden, da andere Dateiformate ggfs. nicht geöffnet werden können.

Sprengwasser

Es besteht die Möglichkeit, die auf dem Grundstück verbrauchten und/oder zurückgehaltenen und somit nicht der Kanalisation zugeführten Wassermengen abzusetzen. Der Nachweis der verbrauchten und/oder zurückgehaltenen Wassermengen ist von dem Gebührenpflichtigen über geeignete Messeinrichtungen (Wasserzähler o. ä.), die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten hat, zu führen.
Reichen Sie bitte eine Kopie der Einbau- oder Kaufrechnung ein und teilen Sie das Datum des Einbaus und den Zwischenzählerstand bei Einbau schriftlich mit. Der Antrag kann formlos oder mithilfe des Formulars (siehe Downloads) gestellt werden.
Dieser Zwischenzähler ist einmalig ein Jahr nach Einbau und darüber hinaus jährlich zu dem Zeitpunkt abzulesen, zu dem die RWW den Hauptzähler abliest. Der ermittelte Zählerstand ist formlos oder mithilfe des Formulars (siehe Downloads) per Post, E-Mail oder Fax mitzuteilen. Bitte per E-Mail nur PDF- und/oder JPG-Dateien übersenden, da andere Dateiformate ggfs. nicht geöffnet werden können.

Kauf- und/oder Installationsrechnung

Zwischenzähler, Absetzungsmengen, Wasserzähler, Gartenwasser, Gartenbewässerung, Gießwasser, Giesswasser, Gartenwasserzähler, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/27338/show
Grundbesitzabgaben, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
Fax 0208 825-5112

Herr

Sven Sebastian

Holve

Sachbearbeitung

155

0208 825-2136
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Sabine

Ringert

Sachbearbeitung

163

0208 825-2653
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Nicole

Hegemann

Sachbearbeitung

161

0208 825-2321
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Kirsten

Lingenauber-Hempel

Sachbearbeitung

165

0208 825-2274
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Herr

Michael

Jankowski

Arbeitsgruppenleitung

157

0208 825-2008
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Sarah

Kampmeier

Arbeitsgruppenleitung

169

0208 825-2676
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Silke

Rühseler

Sachbearbeitung

167

0208 825-2586
grundbesitzabgaben@oberhausen.de