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Straßenreinigungsausfall
Bei vorübergehenden Unterbrechungen, Einschränkungen oder Verspätungen der Reinigungsleistung besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung oder -minderung. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum von bis zu vier Wochen. Unterbleibt die Reinigung nicht nur vorübergehend, so kann eine Gebührenerstattung nur auf Antrag des Gebührenpflichtigen erfolgen.
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Bei vorübergehenden Unterbrechungen, Einschränkungen oder Verspätungen der Reinigungsleistung besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung oder -minderung. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum von bis zu vier Wochen. Unterbleibt die Reinigung nicht nur vorübergehend, so kann eine Gebührenerstattung nur auf Antrag des Gebührenpflichtigen erfolgen.
Baustelle, parkende Fahrzeuge, Reinigungsausfall https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/27339/showHerr
Sven Sebastian
Holve
Sachbearbeitung
155
Frau
Sabine
Ringert
Sachbearbeitung
163
Frau
Nicole
Hegemann
Sachbearbeitung
161
Frau
Kirsten
Lingenauber-Hempel
Sachbearbeitung
165
Herr
Michael
Jankowski
Arbeitsgruppenleitung
157
Frau
Sarah
Kampmeier
Arbeitsgruppenleitung
169
Frau
Silke
Rühseler
Sachbearbeitung
167
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