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Niederlassungserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis kann beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen unbefristet verlängert werden. Dies setzt in der Regel einen mehrjährigen, rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland voraus.

Außerdem müssen deutsche Sprachkenntnisse vorliegen und Ihr Lebensunterhalt muss ohne öffentliche Mittel gesichert sein.

Wie lange Sie bereits in Deutschland sein müssen und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie von Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in.

Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und Ihr dazugehöriger Nationalpass läuft ab? 

Dann beantragen Sie bitte erst einen neuen Nationalpass bei Ihrer Botschaft.

Erst wenn Sie diesen erhalten haben, können Sie den Termin für den Übertrag Ihrer Niederlassungserlaubnis vereinbaren.

Der Übertrag der Niederlassungserlaubnis ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Ausnahmen sind im Gesetz vorgesehen. Bitte weisen Sie daher nach, wie Ihr Lebensunterhalt gesichert wird.

Bei Verlust/ Diebstahl Ihres alten Passes, Passersatzes, Ausweisersatzes / Ihres  bisherigen elektronischen Aufenthaltstitels beachten Sie bitte Folgendes:

Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den Verlust eines Passes, eines Passersatzes, eines Ausweisersatzes oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mitzuteilen.

Das ist besonders wichtig, wenn die Befürchtung besteht, dass eine missbräuchliche Benutzung wahrscheinlich ist oder möglich erscheint.

Verlust / Diebstahl Ihres Nationalpasses erfordert eine neue Passbeschaffung bei der Botschaft / beim Konsulat Ihres Herkunftslandes.

Sollten Sie Verlust / Diebstahl Ihres alten Passes / Ihres bisherigen eAT bei der Polizei bereits angezeigt haben, so bringen Sie bitte die polizeiliche Verlustmeldung als Nachweis mit. Ansonsten teilen Sie bitte beim Termin Verlustort und –Datum mit, damit vor Ort eine Verlustanzeige erstellt werden kann.

Sie müssen die Ausländerbehörde auch darüber informieren, wenn Sie einen verlorenen Pass oder eAT wiedergefunden haben.

Gebühren

Welche Gebühren fällig werden, erfahren sie bei der Beantragung der Niederlassungserlaubnis von dem zuständigen Mitarbeiter.

Unterlagen

Die Unterlagen sind von Fall zu Fall verschieden, je nachdem auf welcher Rechtsgrundlage Sie die Niederlassungserlaubnis erhalten können. Näheres erfahren Sie von Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in.

Weiterführende Informationen

Terminvereinbarung - hier klicken

Niederlassungserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis kann beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen unbefristet verlängert werden. Dies setzt in der Regel einen mehrjährigen, rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland voraus.

Außerdem müssen deutsche Sprachkenntnisse vorliegen und Ihr Lebensunterhalt muss ohne öffentliche Mittel gesichert sein.

Wie lange Sie bereits in Deutschland sein müssen und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie von Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in.

Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und Ihr dazugehöriger Nationalpass läuft ab? 

Dann beantragen Sie bitte erst einen neuen Nationalpass bei Ihrer Botschaft.

Erst wenn Sie diesen erhalten haben, können Sie den Termin für den Übertrag Ihrer Niederlassungserlaubnis vereinbaren.

Der Übertrag der Niederlassungserlaubnis ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Ausnahmen sind im Gesetz vorgesehen. Bitte weisen Sie daher nach, wie Ihr Lebensunterhalt gesichert wird.

Bei Verlust/ Diebstahl Ihres alten Passes, Passersatzes, Ausweisersatzes / Ihres  bisherigen elektronischen Aufenthaltstitels beachten Sie bitte Folgendes:

Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den Verlust eines Passes, eines Passersatzes, eines Ausweisersatzes oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mitzuteilen.

Das ist besonders wichtig, wenn die Befürchtung besteht, dass eine missbräuchliche Benutzung wahrscheinlich ist oder möglich erscheint.

Verlust / Diebstahl Ihres Nationalpasses erfordert eine neue Passbeschaffung bei der Botschaft / beim Konsulat Ihres Herkunftslandes.

Sollten Sie Verlust / Diebstahl Ihres alten Passes / Ihres bisherigen eAT bei der Polizei bereits angezeigt haben, so bringen Sie bitte die polizeiliche Verlustmeldung als Nachweis mit. Ansonsten teilen Sie bitte beim Termin Verlustort und –Datum mit, damit vor Ort eine Verlustanzeige erstellt werden kann.

Sie müssen die Ausländerbehörde auch darüber informieren, wenn Sie einen verlorenen Pass oder eAT wiedergefunden haben.

Die Unterlagen sind von Fall zu Fall verschieden, je nachdem auf welcher Rechtsgrundlage Sie die Niederlassungserlaubnis erhalten können. Näheres erfahren Sie von Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in.

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Welche Gebühren fällig werden, erfahren sie bei der Beantragung der Niederlassungserlaubnis von dem zuständigen Mitarbeiter.

Niederlassungserlaubnis, Aufenthalt, unbefristet https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/28048/show
Allgemeine Ausländerangelegenheiten
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Telefon 0208 825-7887
Ausländer- und Staatsangehörigkeitenangelegenheiten
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