BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Einbürgerung

Ausländische Mitbürger können nach mehreren Jahren rechtmäßigen Aufenthaltes die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.

Dazu sind im Regelfall deutsche Sprachkenntnisse, die Sicherung des Lebensunterhaltes und in vielen Fällen die Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigekeit notwendig.

Besonders letzteres (Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigekit) ist jedoch von Land zu Land verschieden.

Aus diesem Grund ist eine Antragstellung nur nach einem ausführlichen Beratungsgespräch möglich.

Beratungstermine können hier oder mittwochs telefonisch unter 0208/825-3067 in der Zeit von 08:30 - 12:00 Uhr vereinbart werden.

Aufgrund der derzeit hohen Nachfrage ist es möglich, dass die Terminvorlaufzeit systembedingt ausgeschöpft ist. Es werden wöchentlich (immer montags) neue Termine freigeschaltet oder wenn jemand seinen Termin durch Stornierung freigibt.

Die Terminvorlaufzeit beträgt derzeit aufgrund der hohen Nachfrage ca. 12 Monate. Wir bemühen uns derzeit intensiv darum, die Wartezeiten zu verkürzen. Daher kann es unter Umständen möglich sein, dass wir Ihnen einen früheren Termin anbieten können. In diesem Fall werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Sie darüber informieren.

Hinweis:

Die Aufenthaltserlaubnisse gemäß §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Abs. 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz von der Einbürgerung ausgeschlossen. Bitte lassen Sie sich zunächst bei der Ausländerbehörde bezüglich einer Niederlassungserlaubnis beraten.

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Gebühren

Einbürgerungsgebühr: 255,00 EUR

Einbürgerungsgebühr für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden: 51,00 EUR

Negativbescheinigung: 15,00 EUR

Ersatzbescheinigung: 51,00 EUR

Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen sind von Land zu Land verschieden.
Welche Unterlagen von Ihnen vorgelegt werden müssen, um Ihren Antrag zu bearbeiten, erfahren Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch.

Weiterführende Informationen

Terminvereinbarung - bitte klicken

Einbürgerung

Ausländische Mitbürger können nach mehreren Jahren rechtmäßigen Aufenthaltes die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.

Dazu sind im Regelfall deutsche Sprachkenntnisse, die Sicherung des Lebensunterhaltes und in vielen Fällen die Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigekeit notwendig.

Besonders letzteres (Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigekit) ist jedoch von Land zu Land verschieden.

Aus diesem Grund ist eine Antragstellung nur nach einem ausführlichen Beratungsgespräch möglich.

Beratungstermine können hier oder mittwochs telefonisch unter 0208/825-3067 in der Zeit von 08:30 - 12:00 Uhr vereinbart werden.

Aufgrund der derzeit hohen Nachfrage ist es möglich, dass die Terminvorlaufzeit systembedingt ausgeschöpft ist. Es werden wöchentlich (immer montags) neue Termine freigeschaltet oder wenn jemand seinen Termin durch Stornierung freigibt.

Die Terminvorlaufzeit beträgt derzeit aufgrund der hohen Nachfrage ca. 12 Monate. Wir bemühen uns derzeit intensiv darum, die Wartezeiten zu verkürzen. Daher kann es unter Umständen möglich sein, dass wir Ihnen einen früheren Termin anbieten können. In diesem Fall werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Sie darüber informieren.

Hinweis:

Die Aufenthaltserlaubnisse gemäß §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Abs. 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz von der Einbürgerung ausgeschlossen. Bitte lassen Sie sich zunächst bei der Ausländerbehörde bezüglich einer Niederlassungserlaubnis beraten.

Die notwendigen Unterlagen sind von Land zu Land verschieden.
Welche Unterlagen von Ihnen vorgelegt werden müssen, um Ihren Antrag zu bearbeiten, erfahren Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch.

Terminvereinbarung - bitte klicken

Einbürgerungsgebühr: 255,00 EUR

Einbürgerungsgebühr für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden: 51,00 EUR

Negativbescheinigung: 15,00 EUR

Ersatzbescheinigung: 51,00 EUR

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Deutsch, Spätaussiedler https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/28049/show
Ausländer- und Staatsangehörigkeitenangelegenheiten
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Telefon 0208 825-7887

Frau

Kaldenhoven

Arbeitsgruppenleitung

C 101

einbuergerung@oberhausen.de

Herr

Faiz

Sachbearbeitung

C 103

einbuergerung@oberhausen.de

Frau

Recker

Sachbearbeitung

C 101 A

einbuergerung@oberhausen.de

Herr

Rupp

Sachbearbeitung

C 102

einbuergerung@oberhausen.de

Frau

Bové

Sachbearbeitung

C 102

einbuergerung@oberhausen.de

Frau

Boukdir

Sachbearbeitung

C 103

einbuergerung@oberhausen.de

Frau

Belik

Sachbearbeitung

C 101A

einbuergerung@oberhausen.de
Einbürgerungsbehörde
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Fax 0208 825-3422

Frau

Kaldenhoven

Arbeitsgruppenleitung

C 101

einbuergerung@oberhausen.de

Herr

Faiz

Sachbearbeitung

C 103

einbuergerung@oberhausen.de

Frau

Recker

Sachbearbeitung

C 101 A

einbuergerung@oberhausen.de

Herr

Rupp

Sachbearbeitung

C 102

einbuergerung@oberhausen.de

Frau

Bové

Sachbearbeitung

C 102

einbuergerung@oberhausen.de

Frau

Boukdir

Sachbearbeitung

C 103

einbuergerung@oberhausen.de

Frau

Belik

Sachbearbeitung

C 101A

einbuergerung@oberhausen.de