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Einbürgerung
Ausländische Mitbürger können nach mehreren Jahren rechtmäßigen Aufenthaltes die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Dazu sind im Regelfall deutsche Sprachkenntnisse, die Sicherung des Lebensunterhaltes und in vielen Fällen die Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigekeit notwendig.
Besonders letzteres (Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigekit) ist jedoch von Land zu Land verschieden.
Aus diesem Grund ist eine Antragstellung nur nach einem ausführlichen Beratungsgespräch möglich.
Beratungstermine können hier oder mittwochs telefonisch unter 0208/825-3067 in der Zeit von 08:30 - 12:00 Uhr vereinbart werden.
Aufgrund der derzeit hohen Nachfrage ist es möglich, dass die Terminvorlaufzeit systembedingt ausgeschöpft ist. Es werden wöchentlich (immer montags) neue Termine freigeschaltet oder wenn jemand seinen Termin durch Stornierung freigibt.
Die Terminvorlaufzeit beträgt derzeit aufgrund der hohen Nachfrage ca. 12 Monate. Wir bemühen uns derzeit intensiv darum, die Wartezeiten zu verkürzen. Daher kann es unter Umständen möglich sein, dass wir Ihnen einen früheren Termin anbieten können. In diesem Fall werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Sie darüber informieren.
Hinweis:
Die Aufenthaltserlaubnisse gemäß §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Abs. 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz von der Einbürgerung ausgeschlossen. Bitte lassen Sie sich zunächst bei der Ausländerbehörde bezüglich einer Niederlassungserlaubnis beraten.
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
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- Kostenpflichtig
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Gebühren
Einbürgerungsgebühr: 255,00 EUR
Einbürgerungsgebühr für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden: 51,00 EUR
Negativbescheinigung: 15,00 EUR
Ersatzbescheinigung: 51,00 EUR
Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen sind von Land zu Land verschieden.
Welche Unterlagen von Ihnen vorgelegt werden müssen, um Ihren Antrag zu bearbeiten, erfahren Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch.
Weiterführende Informationen
Ausländische Mitbürger können nach mehreren Jahren rechtmäßigen Aufenthaltes die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Dazu sind im Regelfall deutsche Sprachkenntnisse, die Sicherung des Lebensunterhaltes und in vielen Fällen die Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigekeit notwendig.
Besonders letzteres (Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigekit) ist jedoch von Land zu Land verschieden.
Aus diesem Grund ist eine Antragstellung nur nach einem ausführlichen Beratungsgespräch möglich.
Beratungstermine können hier oder mittwochs telefonisch unter 0208/825-3067 in der Zeit von 08:30 - 12:00 Uhr vereinbart werden.
Aufgrund der derzeit hohen Nachfrage ist es möglich, dass die Terminvorlaufzeit systembedingt ausgeschöpft ist. Es werden wöchentlich (immer montags) neue Termine freigeschaltet oder wenn jemand seinen Termin durch Stornierung freigibt.
Die Terminvorlaufzeit beträgt derzeit aufgrund der hohen Nachfrage ca. 12 Monate. Wir bemühen uns derzeit intensiv darum, die Wartezeiten zu verkürzen. Daher kann es unter Umständen möglich sein, dass wir Ihnen einen früheren Termin anbieten können. In diesem Fall werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Sie darüber informieren.
Hinweis:
Die Aufenthaltserlaubnisse gemäß §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Abs. 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz von der Einbürgerung ausgeschlossen. Bitte lassen Sie sich zunächst bei der Ausländerbehörde bezüglich einer Niederlassungserlaubnis beraten.
Die notwendigen Unterlagen sind von Land zu Land verschieden.
Welche Unterlagen von Ihnen vorgelegt werden müssen, um Ihren Antrag zu bearbeiten, erfahren Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch.
Einbürgerungsgebühr: 255,00 EUR
Einbürgerungsgebühr für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden: 51,00 EUR
Negativbescheinigung: 15,00 EUR
Ersatzbescheinigung: 51,00 EUR
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Deutsch, Spätaussiedler https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/28049/showFrau
Kaldenhoven
Arbeitsgruppenleitung
C 101
Herr
Faiz
Sachbearbeitung
C 103
Frau
Recker
Sachbearbeitung
C 101 A
Herr
Rupp
Sachbearbeitung
C 102
Frau
Bové
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