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Entgelt- und Vertragskommission

Die Zusammenarbeit der freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendamt ist vertraglich zu regeln. Das betrifft sowohl ambulante als auch stationäre Angebote und ist im SGB VIII gesetzlich geregelt. In den abzuschließenden Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen ist dabei festzuhalten, welche Leistungen erbracht und wie diese vergütet werden.

Zum Zwecke einer Vereinheitlichung des Verfahrens werden sämtliche Leistungs- und Entgeltangelegenheiten des Bereiches 3-1/Kinder, Jugend und Familie zentral im Sachgebiet Vertragswesen bearbeitet. Das Team steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und berät sie über alle notwendigen Schritte, um eine entsprechende Vereinbarung abschließen zu können.

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Die Zusammenarbeit der freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendamt ist vertraglich zu regeln. Das betrifft sowohl ambulante als auch stationäre Angebote und ist im SGB VIII gesetzlich geregelt. In den abzuschließenden Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen ist dabei festzuhalten, welche Leistungen erbracht und wie diese vergütet werden.

Zum Zwecke einer Vereinheitlichung des Verfahrens werden sämtliche Leistungs- und Entgeltangelegenheiten des Bereiches 3-1/Kinder, Jugend und Familie zentral im Sachgebiet Vertragswesen bearbeitet. Das Team steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und berät sie über alle notwendigen Schritte, um eine entsprechende Vereinbarung abschließen zu können.

LQE, Leistungsvereinbarung, Vertragsrecht, Entgeltvereinbarung, Entgelte, Entgeltsatz, Fachleistungsstunden, Kalkulation, LQE-Vereinbarung, Heimaufsicht https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/281700/show
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