BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Überwachung der Schulpflicht in Grund- und Förderschulen

Zunächst einmal haben die Eltern dafür zu sorgen, dass die oder der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt.

Bei Schülerinnen und Schülern der Berufsschule haben neben den Eltern auch die Ausbildenden und Arbeitgeber die Pflicht dafür zu sorgen, dass die oder der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt.

Die Schulleitung sowie die Lehrerinnen und Lehrer sind ebenfalls verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern sowie auf Ausbilder und Arbeitgeber ent­sprechend einzuwirken

Bei Schulpflichtverletzung erfolgt eine Zuführung durch den Ordnungsdienst und ggf.  eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.

Kontakt

Schulverwaltung
Steinbrinkstraße 248,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Sprung zur Icon Legende.

Ihre Nachricht

Zum Kontaktformular

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen