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Widerspruch gegen die Grundbesitzabgaben-Festsetzung

Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen, Schwartzstr. 72, 46045 Oberhausen, einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Durch einen Widerspruch wird die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung der Forderungen nicht aufgehalten, d. h. auch wenn Widerspruch eingelegt wird, müssen die festgesetzten Beträge fristgemäß gezahlt werden.

Einwendungen, die sich gegen den Steuermessbescheid des Finanzamtes richten (Steuerpflicht, Steuermessbetrag usw.) sind bei dem Finanzamt anzubringen, das den Messbescheid erlassen hat.

Da die Stadt Oberhausen noch keinen elektronischen Zugang gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW eröffnet hat, ist ein Widerspruch auf elektronischem Wege (DE-Mail oder E-Mail mit qualifizierter Signatur) zurzeit noch nicht möglich.

Widerspruch gegen die Grundbesitzabgaben-Festsetzung

Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen, Schwartzstr. 72, 46045 Oberhausen, einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Durch einen Widerspruch wird die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung der Forderungen nicht aufgehalten, d. h. auch wenn Widerspruch eingelegt wird, müssen die festgesetzten Beträge fristgemäß gezahlt werden.

Einwendungen, die sich gegen den Steuermessbescheid des Finanzamtes richten (Steuerpflicht, Steuermessbetrag usw.) sind bei dem Finanzamt anzubringen, das den Messbescheid erlassen hat.

Da die Stadt Oberhausen noch keinen elektronischen Zugang gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW eröffnet hat, ist ein Widerspruch auf elektronischem Wege (DE-Mail oder E-Mail mit qualifizierter Signatur) zurzeit noch nicht möglich.

GBA, Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Entwässerungsgebühren, Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Grundsteuer, Grundsteuern, Einspruch, Widerspruch, Gewerbemüll, Kleineinleiterabgabe https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/28530/show
Grundbesitzabgaben, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
Fax 0208 825-5112

Herr

Sven Sebastian

Holve

Sachbearbeitung

155

0208 825-2136
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Nicole

Hegemann

Sachbearbeitung

161

0208 825-2321
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Sabine

Ringert

Sachbearbeitung

163

0208 825-2653
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Kirsten

Lingenauber-Hempel

Sachbearbeitung

165

0208 825-2274
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Herr

Horst

Maschewski

Fachbereichsleitung

151

0208 825-2071
horst.maschewski@oberhausen.de

Herr

Michael

Jankowski

Arbeitsgruppenleitung

157

0208 825-2008
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Sarah

Kampmeier

Arbeitsgruppenleitung

169

0208 825-2676
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Silke

Rühseler

Sachbearbeitung

167

0208 825-2586
grundbesitzabgaben@oberhausen.de