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Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen
Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen
Die infektionshygienische Überwachung der Altenheime und Hospize erfolgt als Regelbegehung gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz, § 17 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW und orientiert sich inhaltlich an der Empfehlung der Kommisstion für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut.
Im Falle des gehäuften Auftretens von Infektionskrankheiten (z.B. Durchfallerkrankungen, Infektionen mit multiresistenten Erregern) werden die Einrichtungen beratend unterstützt.
Aspekte der pflegerischen Versorgung werden von der Heimaufsicht geprüft und beurteilt.
Ansprechpartner/innen
Gebühren
Gebühren individuel,
entsprechend der Gebührenordnung der Stadt Oberhausen
Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen
Die infektionshygienische Überwachung der Altenheime und Hospize erfolgt als Regelbegehung gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz, § 17 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW und orientiert sich inhaltlich an der Empfehlung der Kommisstion für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut.
Im Falle des gehäuften Auftretens von Infektionskrankheiten (z.B. Durchfallerkrankungen, Infektionen mit multiresistenten Erregern) werden die Einrichtungen beratend unterstützt.
Aspekte der pflegerischen Versorgung werden von der Heimaufsicht geprüft und beurteilt.
Gebühren individuel,entsprechend der Gebührenordnung der Stadt Oberhausen Altenheim, Seniorenheim, Hospize, Oberhausen, Hygiene, Infektionen https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/28539/show
Frau
Komorowski
1.19
Herr
Uwe
Willuhn
1.10
Frau
Dr.
Witte
Fachbereichsleitung
0.16
Frau
Komorowski
1.19
Herr
Uwe
Willuhn
1.10
Frau
Dr.
Witte
Fachbereichsleitung
0.16