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Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen

Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen

Die infektionshygienische Überwachung der Altenheime und Hospize erfolgt als Regelbegehung gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz, § 17 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW und orientiert sich inhaltlich an der Empfehlung der Kommisstion für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut.

Im Falle des gehäuften Auftretens von Infektionskrankheiten (z.B. Durchfallerkrankungen, Infektionen mit multiresistenten Erregern) werden die Einrichtungen beratend unterstützt.

Aspekte der pflegerischen Versorgung werden von der Heimaufsicht geprüft und beurteilt.

Ansprechpartner/innen

Gebühren

Gebühren individuel,
entsprechend der Gebührenordnung der Stadt Oberhausen