BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen
Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen
Die infektionshygienische Überwachung der Altenheime und Hospize erfolgt als Regelbegehung gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz, § 17 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW und orientiert sich inhaltlich an der Empfehlung der Kommisstion für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut.
Im Falle des gehäuften Auftretens von Infektionskrankheiten (z.B. Durchfallerkrankungen, Infektionen mit multiresistenten Erregern) werden die Einrichtungen beratend unterstützt.
Aspekte der pflegerischen Versorgung werden von der Heimaufsicht geprüft und beurteilt.
Ansprechpartner/innen
Gebühren
Gebühren individuel,
entsprechend der Gebührenordnung der Stadt Oberhausen