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Haushaltsplan der Stadt Oberhausen
Die Stadt Oberhausen ist gem. § 78 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gesetzlich dazu verpflichtet für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, diese enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes. Er stellt die Grundlage der Haushaltswirtschaft der Gemeinde und eine Verbindlichkeit für die Haushaltsführung dar. Der Haushaltsplan beinhaltet unter anderem alle vorassichtlichen Einnahmen und Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen der Stadt und wird jährlich vom Rat der Stadt beschlossen.
Im Haushaltsplan der Stadt Oberhausen finden Sie folgende Informationen:
- Haushaltssatzung
- Haushaltsquerschnitt
- Vorbericht
- Ergebnisplan
- Finanzplan
- Teilpläne (Produktbereiche)
- Orientierungsdaten
- Übersicht über die Deckungsringe
- Haushaltssicherungskonzept
- Stellenplan
- Bilanz des Vorvorjahres
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
- Übersicht über die Zuwendungen an Fraktionen
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
- Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
- Übersicht der Budgets nach § 21 Abs. 2 KomHVO („Zweckbindungen“)
- Wirtschaftspläne
- Jahresabschlüsse
- Übersicht über die bezirksbezogenen Haushaltsangaben
- Auflistung der unaufschiebbaren Investitionen
- Glossar
Unter folgendem Link finden Sie den aktuellen Haushaltsplan der Stadt Oberhausen: