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Mitwirkung bei Familienrechtsverfahren
Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Zudem hat das Jugendamt in Verfahren mitzuwirken, die insbesondere das Sorgerecht und das Umgangsrecht betreffen.
Der Blick des Jugendamts richtet sich bei der Mitwirkung vor allem auf den Hilfe- und Entwicklungsprozess während und nach dem gerichtlichen Verfahren. Das Jugendamt hat die Aufgabe, das Gericht über angebotene bzw. erbrachte Leistungen zu unterrichten, erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen einzubringen und auf weitere Hilfemöglichkeiten hinzuweisen. Dabei handelt das Jugendamt als Fachbehörde nach eigenem gesetzlichen Auftrag.
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