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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Der Bereich Baugenehmigung und Bauordnung bescheinigt die Abgeschlossenheit einzelner Wohnungen innerhalb eines Gebäudes. Dies ist evtl. notwendig, wenn eine einzelne Wohnung verkauft werden soll.
Ansprechpartner/innen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Gebühren
Bescheinigung 100,00 EUR
Pro Einheit zwischen 50-150 EUR
Pro Garage 20,00 EUR
Pro Mehrausfertigung 60,00 EUR
Unterlagen
Bei bestehenden Gebäuden
- Antragsformular
- amtliche Flurkarte M 1 : 500
- Schnitte und alle Gebäudeansichten
- Grundrisse aller Etagen (auch nichtausgebauter Dachböden)
- Nachweis Vollmacht / Nachweis gesetzl. Vertretung
Bei geplanten Gebäuden
- Antragsformular
- Lageplan M 1 : 500 (mit Darstellung zum Sondereigentum zugehöriger Garagen und sonstiger Nebengebäude außerhalb des Gebäudes)
- Schnitte und alle Gebäudeansichten
- Grundrisse aller Etagen (auch nichtausgebauter Dachböden)
- Nachweis Vollmacht / Nachweis gesetzl. Vertretung