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Abbruchgenehmigung

Antragstellung auf Abbruchgenehmigung für ein Gebäude oder einen Gebäudeteil

Gebühren

Abhängig vom umbauten Raum in m³.
Zwischen 50,00 - 1.500,00 EUR

Unterlagen

- Antragsformular
- Lageplan mit Kennzeichnung der abzubrechenden Gebäude
- Ausgefüllter Erhebungsbogen für Bauabgang
- Evtl. Auflistung der abzubrechenden Gebäudeteile

Weiterführende Informationen

Hinweis:
Der Abbruch folgender Anlagen ist genehmigungsfrei:

  • Gebäude bis 300 m³ umbauter Raum
  • ortsfeste Behälter, wie Heizöltank, Heizgastanks etc.
  • luftgetragene Überdachungen
  • Mauern und Einfriedungen
  • Schwimmbecken
  • Regale
  • Stellplätze für Kraftfahrzeuge
  • Lager- und Abstellplätze
  • Fahrradabstellplätze
  • Werbeanlagen
Bzgl. der Entsorgung des Abbruchmaterials oder des Erdreiches sollte mit dem Amt für Umweltschutz Kontakt aufgenommen werden, da belastetes Material auf Sondermülldeponien gehört.

Abbruchgenehmigung Antragstellung auf Abbruchgenehmigung für ein Gebäude oder einen Gebäudeteil - Antragsformular
- Lageplan mit Kennzeichnung der abzubrechenden Gebäude
- Ausgefüllter Erhebungsbogen für Bauabgang
- Evtl. Auflistung der abzubrechenden Gebäudeteile
Hinweis:
Der Abbruch folgender Anlagen ist genehmigungsfrei:

  • Gebäude bis 300 m³ umbauter Raum
  • ortsfeste Behälter, wie Heizöltank, Heizgastanks etc.
  • luftgetragene Überdachungen
  • Mauern und Einfriedungen
  • Schwimmbecken
  • Regale
  • Stellplätze für Kraftfahrzeuge
  • Lager- und Abstellplätze
  • Fahrradabstellplätze
  • Werbeanlagen
Bzgl. der Entsorgung des Abbruchmaterials oder des Erdreiches sollte mit dem Amt für Umweltschutz Kontakt aufgenommen werden, da belastetes Material auf Sondermülldeponien gehört.
Abhängig vom umbauten Raum in m³.
Zwischen 50,00 - 1.500,00 EUR
Abbruch, Abriss, Gebäudeabbruch, Gebäudeabriss https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31394/show