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Abbruchgenehmigung

Antragstellung auf Abbruchgenehmigung für ein Gebäude oder einen Gebäudeteil

Gebühren

Abhängig vom umbauten Raum in m³.
Zwischen 50,00 - 1.500,00 EUR

Unterlagen

- Antragsformular
- Lageplan mit Kennzeichnung der abzubrechenden Gebäude
- Ausgefüllter Erhebungsbogen für Bauabgang
- Evtl. Auflistung der abzubrechenden Gebäudeteile

Weiterführende Informationen

Hinweis:
Der Abbruch folgender Anlagen ist genehmigungsfrei:

  • Gebäude bis 300 m³ umbauter Raum
  • ortsfeste Behälter, wie Heizöltank, Heizgastanks etc.
  • luftgetragene Überdachungen
  • Mauern und Einfriedungen
  • Schwimmbecken
  • Regale
  • Stellplätze für Kraftfahrzeuge
  • Lager- und Abstellplätze
  • Fahrradabstellplätze
  • Werbeanlagen
Bzgl. der Entsorgung des Abbruchmaterials oder des Erdreiches sollte mit dem Amt für Umweltschutz Kontakt aufgenommen werden, da belastetes Material auf Sondermülldeponien gehört.