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Denkmalschutz und Denkmalpflege

Die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde umfassen den Schutz und die Pflege von Denkmälern unter Beachtung des Denkmalschutzgesetz NRW.

Denkmalschutz

Dazu gehört die Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmalen, beweglichen Denkmalen, die Ausweisung von Denkmalbereichen sowie Führung der Denkmalliste. Die Unterschutzstellung kann sowohl auf Initiative der Behörde als auch auf Antrag von Interessenten z.B. Eigentümern erfolgen. Sie dient der Abwendung von Gefahren für das Gebäude.

Denkmalpflege

Aufgrund ihres kulturellen Wertes sind alle Veränderungen an eingetragenen Denkmälern oder ihrer direkten Umgebung genehmigungspflichtig. Bei sämtlichen bauaufsichtlichen und bauplanungsrechtlichen Fragen zu Bauwünschen steht die Untere Denkmalbehörde Ihnen zur Verfügung und leistet gerne kostenlos sach- und fachkundige Hilfe. Eigentümern wird eine intensive Beratung sowie weitere Hilfestellungen, z.B. in Gesprächen mit Handwerkern, angeboten. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei Veränderungswünschen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die sowohl für den Eigentümer als auch für die Denkmalpflege überzeugend sind.


Übergeordnete Behörden

Oberste Denkmalbehörde
 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Bezirksregierung Düsseldorf
 Obere Denkmalbehörde sowie Untere Denkmalbehörde für Landes- unf Bundeseigentum

Amt für Denkmalpflege im Rheinland
 Landschaftsverband Rheinland

Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
 Landschaftsverband Rheinland

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde umfassen den Schutz und die Pflege von Denkmälern unter Beachtung des Denkmalschutzgesetz NRW.

Denkmalschutz

Dazu gehört die Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmalen, beweglichen Denkmalen, die Ausweisung von Denkmalbereichen sowie Führung der Denkmalliste. Die Unterschutzstellung kann sowohl auf Initiative der Behörde als auch auf Antrag von Interessenten z.B. Eigentümern erfolgen. Sie dient der Abwendung von Gefahren für das Gebäude.

Denkmalpflege

Aufgrund ihres kulturellen Wertes sind alle Veränderungen an eingetragenen Denkmälern oder ihrer direkten Umgebung genehmigungspflichtig. Bei sämtlichen bauaufsichtlichen und bauplanungsrechtlichen Fragen zu Bauwünschen steht die Untere Denkmalbehörde Ihnen zur Verfügung und leistet gerne kostenlos sach- und fachkundige Hilfe. Eigentümern wird eine intensive Beratung sowie weitere Hilfestellungen, z.B. in Gesprächen mit Handwerkern, angeboten. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei Veränderungswünschen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die sowohl für den Eigentümer als auch für die Denkmalpflege überzeugend sind.


Übergeordnete Behörden

Oberste Denkmalbehörde
 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Bezirksregierung Düsseldorf
 Obere Denkmalbehörde sowie Untere Denkmalbehörde für Landes- unf Bundeseigentum

Amt für Denkmalpflege im Rheinland
 Landschaftsverband Rheinland

Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
 Landschaftsverband Rheinland

Denkmal
Denkmalförderung und Steuervergünstigungen
Denkmalwertprüfung
Antrag auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis
Denkmalauskunft
Tag des offenen Denkmals

Denkmalschutz, Untere Denkmalbehörde, Denkmal https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31545/show
Untere Denkmalbehörde
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

Herr

Wiedenbrück

A005

0208 825-3136
ingo.wiedenbrueck@oberhausen.de

Herr

von Scheven

A002

0208 825-2429
andreas.von-scheven@oberhausen.de
Stadtplanung
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Telefon 0208 825-2195
Fax 0208 825-5261

Herr

Wiedenbrück

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ingo.wiedenbrueck@oberhausen.de

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