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Denkmalförderung und Steuervergünstigungen

Steuervergünstigungen

Aufwendungen für den baulichen Erhalt von Denkmälern können, zusätzlich zu einer Förderung, in höherem Maß steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu stellt die Denkmalbehörde auf Antrag Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt aus. Voraussetzung ist die vorherige denkmalrechtliche Erlaubnis der Maßnahmen. Bis zu einer Höhe von 5000,- Euro anerkennungsfähige Kosten ist die Steuerbescheinigung gebührenfrei.

Der notwendige Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b, EStG und die dazugehörigen Anlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.