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Denkmalförderung und Steuervergünstigungen

Denkmalförderung

Die Denkmalförderung wird zurzeit geändert. Aktuelle Informationen erhalten Sie unter:

Denkmalförderung

Steuervergünstigungen

Aufwendungen für den baulichen Erhalt von Denkmälern können, zusätzlich zu einer Förderung, in höherem Maß steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu stellt die Denkmalbehörde auf Antrag Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt aus. Voraussetzung ist die vorherige denkmalrechtliche Erlaubnis der Maßnahmen. Bis zu einer Höhe von 5000,- Euro anerkennungsfähige Kosten ist die Steuerbescheinigung gebührenfrei.

Der notwendige Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b, EStG und die dazugehörigen Anlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.

Denkmalförderung und Steuervergünstigungen

Denkmalförderung

Die Denkmalförderung wird zurzeit geändert. Aktuelle Informationen erhalten Sie unter:

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Steuervergünstigungen

Aufwendungen für den baulichen Erhalt von Denkmälern können, zusätzlich zu einer Förderung, in höherem Maß steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu stellt die Denkmalbehörde auf Antrag Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt aus. Voraussetzung ist die vorherige denkmalrechtliche Erlaubnis der Maßnahmen. Bis zu einer Höhe von 5000,- Euro anerkennungsfähige Kosten ist die Steuerbescheinigung gebührenfrei.

Der notwendige Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b, EStG und die dazugehörigen Anlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.

Denkmal
Denkmalwertprüfung
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Antrag auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis
Denkmalauskunft
Tag des offenen Denkmals

Denkmal, Denkmalförderung, Denkmalschutz, Steuervergünstigung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31547/show
Untere Denkmalbehörde
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

Frau

Suda

A003

0208 825-2567
dagmar.suda@oberhausen.de
Stadtplanung
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Telefon 0208 825-2195
Fax 0208 825-5261

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