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Wohnungsaufsicht
Wohnungsaufsicht
Die Wohnungsaufsicht des Bereiches 5-4/ Wohnen befasst sich ausschließlich mit frei finanziertem Wohnraum.
Mängel und Missstände in Wohngebäuden, Wohnungen, Wohnräumen
- Feuchtigkeit
- Schimmelbildung
- bauliche Mängel
Hinweis
Bitte melden Sie nur gravierende Mängel, keine Bagatellfälle
Der Eigentümer sollte bereits vom Mieter schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert worden sein und zur freiwilligen Abhilfe nicht bereit sein.