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Zinssenkung


Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es möglich, bei der zuständigen Stadtverwaltung einen Zinssenkungsantrag für Darlehen aus öffentlichen und nicht öffentlichen Mitteln sowie Wohnungsfürsorgemitteln zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen zu stellen.
 
Die Höhe einer möglichen Zinssenkung ergibt sich nach Durchführung einer so genannten Einkommensberechnung für jede im Haushalt lebende Person. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:

- Lohn-/Gehaltsabrechnungen
- aktueller Steuerbescheid
- aktueller Rentenbescheid
Nach erfolgter Einkommensberechnung wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Wohnungsbauförderungsanstalt erstellt. Die Bescheinigung wird von hier für Sie direkt der Wohnungsbauförderungsanstalt zugesandt.

 

Kontakt

Zuständige Einrichtung:

Zinssenkung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es möglich, bei der zuständigen Stadtverwaltung einen Zinssenkungsantrag für Darlehen aus öffentlichen und nicht öffentlichen Mitteln sowie Wohnungsfürsorgemitteln zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen zu stellen.
 
Die Höhe einer möglichen Zinssenkung ergibt sich nach Durchführung einer so genannten Einkommensberechnung für jede im Haushalt lebende Person. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:

- Lohn-/Gehaltsabrechnungen
- aktueller Steuerbescheid
- aktueller Rentenbescheid
Nach erfolgter Einkommensberechnung wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Wohnungsbauförderungsanstalt erstellt. Die Bescheinigung wird von hier für Sie direkt der Wohnungsbauförderungsanstalt zugesandt.

 

Zinssenkung, Wohnungsbauförderung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31887/show
Wohnen
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Telefon 0208 825-3408
Fax 0208 825-5061
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