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Untersuchungsberechtigungsschein-Identifikationsnummer
Wer zwischen 15 und 18 Jahre alt ist und in das Berufsleben eintreten möchte, muss sich gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorher von einem Arzt untersuchen lassen („Erstuntersuchung“). Die Wahl des Arztes ist frei.
Nach einem Jahr ist eine Nachuntersuchung erforderlich, wenn der Jugendliche nicht inzwischen volljährig geworden ist.
Für diese Untersuchungen wird je ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, damit der Arzt seine Kosten mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein-Westfalen abrechnen kann, sodass am Ende keine Kosten für den Jugendlichen entstehen.
Seit 01.10.2023 werden keine Untersuchungsberechtigungsscheine mehr in Papierform ausgestellt. Stattdessen wurde die Untersuchungsberechtigungsschein-Identifikationsnummer („UBS-ID“) eingeführt, welche auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt werden kann.
Es genügt, wenn diese Nummer beim Arzt vorgezeigt wird; ein Ausdruck ist nicht erforderlich.
Sollte die Beantragung im Internet nicht funktionieren, besteht die Möglichkeit, eine UBS-ID beim Bürgerservice zu beantragen.
Für die Beantragung einer UBS-ID bei einer der drei Bürgerservicestellen buchen Sie bitte vorab einen Termin im Internet unter „termine.oberhausen.de“ oder per Telefon unter der Nummer „+49 (0) 208 825 1“.
Der Antrag ist entweder durch den Jugendlichen selbst zu stellen oder durch einen Elternteil. Sofern ein Elternteil vorspricht, muss das Kind nicht anwesend sein.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Voraussetzungen
- Termin
Internet: termine.oberhausen.de
Telefon: +49 (0) 208 825 1
Erinnerung:
Die Antragstellung ist im Internet möglich. (siehe Informationstext)
Gebühren
- gebührenfrei
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Wer zwischen 15 und 18 Jahre alt ist und in das Berufsleben eintreten möchte, muss sich gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorher von einem Arzt untersuchen lassen („Erstuntersuchung“). Die Wahl des Arztes ist frei.
Nach einem Jahr ist eine Nachuntersuchung erforderlich, wenn der Jugendliche nicht inzwischen volljährig geworden ist.
Für diese Untersuchungen wird je ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, damit der Arzt seine Kosten mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein-Westfalen abrechnen kann, sodass am Ende keine Kosten für den Jugendlichen entstehen.
Seit 01.10.2023 werden keine Untersuchungsberechtigungsscheine mehr in Papierform ausgestellt. Stattdessen wurde die Untersuchungsberechtigungsschein-Identifikationsnummer („UBS-ID“) eingeführt, welche auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt werden kann.
Es genügt, wenn diese Nummer beim Arzt vorgezeigt wird; ein Ausdruck ist nicht erforderlich.
Sollte die Beantragung im Internet nicht funktionieren, besteht die Möglichkeit, eine UBS-ID beim Bürgerservice zu beantragen.
Für die Beantragung einer UBS-ID bei einer der drei Bürgerservicestellen buchen Sie bitte vorab einen Termin im Internet unter „termine.oberhausen.de“ oder per Telefon unter der Nummer „+49 (0) 208 825 1“.
Der Antrag ist entweder durch den Jugendlichen selbst zu stellen oder durch einen Elternteil. Sofern ein Elternteil vorspricht, muss das Kind nicht anwesend sein.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- Personalausweis oder Reisepass
- Termin
Internet: termine.oberhausen.de
Telefon: +49 (0) 208 825 1
Erinnerung:
Die Antragstellung ist im Internet möglich. (siehe Informationstext)