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Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Was ist zu tun, wenn mein Kind einen Platz in einer Kindertageseinrichtung in Oberhausen erhalten hat oder eine Tagesmutter besucht?
Die Leiter/die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen/Tagesmütter teilen dem Bereich 3-3/ Schule der Stadt Oberhausen die Aufnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder mit. Von hier erhalten Sie daraufhin automatisch eine Broschüre zur Festsetzung und Zahlungsweise von Elternbeiträgen.
Dieser Broschüre beigefügt sind eine "Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen" und eine "Lastschrifteinzugsermächtigung".
Diese Unterlagen sind von Ihnen auszufüllen und mit entsprechenden Einkommensnachweisen an den Bereich 3-3/ Schule zurück zu schicken.
Aufgrund Ihrer Einkommensangaben und Nachweise wird dann ein Elternbeitrag festgesetzt. Dieser Elternbeitrag wird nach Einkommen und Betreuungsumfang bemessen. Das Ergebnis (Höhe des Betrages) wird Ihnen mittels eines "Festsetzungsbescheides über die Höhe eines Elternbeitrages nach der Satzung der Stadt Oberhausen vom 11.04.2008 (Satzung)" mitgeteilt.
Der Beitrag wird nun von der Stadt Oberhausen eingezogen (Lastschrifteinzugsermächtigung liegt vor) oder muss von Ihnen per Dauerauftrag monatlich eingezahlt werden.
Zur Berechnung der Höhe des Einkommens und damit zur Festsetzung des Elternbeitrages beachten Sie bitte die Infobroschüre als PDF-Datei unter weiterführende Links.
Ansprechpartner/innen
Downloads
Unterlagen
Die entsprechenden Festsetzungsunterlagen werden den Eltern bei Anmeldung der Kinder in diesen Maßnahmen direkt zugeleitet