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Freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken

Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln unterliegt der Anzeige- und Sachkundepflicht. Einzelhandelsbetriebe, die beabsichtigen Arzneimittel anzubieten, haben dies vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich mitzuteilen. Eine sachkundige Person muss den Kunden während der gesamten Öffnungszeit der Betriebsstätte zur Verfügung stehen.

Freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken

Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln unterliegt der Anzeige- und Sachkundepflicht. Einzelhandelsbetriebe, die beabsichtigen Arzneimittel anzubieten, haben dies vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich mitzuteilen. Eine sachkundige Person muss den Kunden während der gesamten Öffnungszeit der Betriebsstätte zur Verfügung stehen.

Arzneimittel, Arzneimittelüberwachung, Arzneimittelwesen, freiverkäufliche Arzneimittel, Arzneimittelgesetz, AMG, Einzelhandel https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/33870/show
Ärztl. Dienst, Hygiene, Umweltmedizin
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Hygiene, Infektionsschutz
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