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Freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken
Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln unterliegt der Anzeige- und Sachkundepflicht. Einzelhandelsbetriebe, die beabsichtigen Arzneimittel anzubieten, haben dies vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich mitzuteilen. Eine sachkundige Person muss den Kunden während der gesamten Öffnungszeit der Betriebsstätte zur Verfügung stehen.
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Freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken
Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln unterliegt der Anzeige- und Sachkundepflicht. Einzelhandelsbetriebe, die beabsichtigen Arzneimittel anzubieten, haben dies vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich mitzuteilen. Eine sachkundige Person muss den Kunden während der gesamten Öffnungszeit der Betriebsstätte zur Verfügung stehen.
Arzneimittel, Arzneimittelüberwachung, Arzneimittelwesen, freiverkäufliche Arzneimittel, Arzneimittelgesetz, AMG, Einzelhandel https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/33870/show Ärztl. Dienst, Hygiene, Umweltmedizin
001 Tannenbergstraße 11-13 46045 Oberhausen
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sonja.wohlgemuth@oberhausen.de
Hygiene, Infektionsschutz
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