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Wirtschaftliche Jugendhilfe
Finanzierungen von Leistungen nach dem SGB VIII (8. Sozialgesetzbuch)
Schwerpunkt ist zum einen die Übernahme von Kosten für bedarfsgerechte Hilfen für Minderjährige, Jugendliche, junge Volljährige und Familien; z. B. bei Hilfen zur Erziehung Übernahme der Kosten für Heim- oder Pflegestellenunterbringung. Zum anderen werden hier die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig gesteuert.