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Verfügungsfonds Osterfeld

Verfügungsfonds sind aus der Städtebauförderung (teil-)finanzierte Budgets, die in den Fördergebieten die Durchführung von Maßnahmen und Projekten anregen sollen. Insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner, Vereine, Initiativen und Organisationen des Quartiers sollen in ihrem Engagement finanziell unterstützt werden. Das Budget kann flexibel und „relativ unbürokratisch“ für die kurzfristige Umsetzung von kleinteiligen Maßnahmen genutzt werden.

Verfügungsfonds (Nr. 14 FRL 2008)

Der Verfügungsfonds nach Nr. 14 der FRL 2008 (auch Zentrumsfonds genannt) dient als Ko-Finanzierung privater Initiativen. Antragsteller/innen können bis zu 50% Förderung für ihre Maßnahmen erhalten. Es werden Projekte bezuschusst, die dem Allgemeinwohl dienen und einen Nutzen für die zentralen Standorte und Versorgungsbereiche des Programmgebietes erwarten lassen. Bezuschusst werden sowohl investive und investitionsvorbereitende, als auch nicht-investive Maßnahmen.

Verfügungsfonds (Nr. 17 FRL 2008)

Der Verfügungsfonds nach Nr. 17 der FRL 2008 ist wesentlicher Bestandteil der Förderkulisse der „Sozialen Stadt“. Dieser Verfügungsfonds dient der Unterstützung von vorhandenem und Aktivierung von zusätzlichem bürgerschaftlichen Engagements innerhalb des Programmgebietes. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel werden Workshops, Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil, Imagekampagnen und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten und zur Förderung des gemeinschaftlichen Miteinanders im Stadtteil gefördert. Privatpersonen, Vereinen, Institutionen und Einrichtungen die eine gute Projektidee haben, jedoch nicht über geeigneten Mengen Finanzmittel verfügen, können bis zu 100% Förderung beantragen, sofern sie sich in einem angemessenen Rahmen mit Eigenleistungen einbringen.

Verfügungsfonds Osterfeld

Verfügungsfonds sind aus der Städtebauförderung (teil-)finanzierte Budgets, die in den Fördergebieten die Durchführung von Maßnahmen und Projekten anregen sollen. Insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner, Vereine, Initiativen und Organisationen des Quartiers sollen in ihrem Engagement finanziell unterstützt werden. Das Budget kann flexibel und „relativ unbürokratisch“ für die kurzfristige Umsetzung von kleinteiligen Maßnahmen genutzt werden.

Verfügungsfonds (Nr. 14 FRL 2008)

Der Verfügungsfonds nach Nr. 14 der FRL 2008 (auch Zentrumsfonds genannt) dient als Ko-Finanzierung privater Initiativen. Antragsteller/innen können bis zu 50% Förderung für ihre Maßnahmen erhalten. Es werden Projekte bezuschusst, die dem Allgemeinwohl dienen und einen Nutzen für die zentralen Standorte und Versorgungsbereiche des Programmgebietes erwarten lassen. Bezuschusst werden sowohl investive und investitionsvorbereitende, als auch nicht-investive Maßnahmen.

Verfügungsfonds (Nr. 17 FRL 2008)

Der Verfügungsfonds nach Nr. 17 der FRL 2008 ist wesentlicher Bestandteil der Förderkulisse der „Sozialen Stadt“. Dieser Verfügungsfonds dient der Unterstützung von vorhandenem und Aktivierung von zusätzlichem bürgerschaftlichen Engagements innerhalb des Programmgebietes. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel werden Workshops, Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil, Imagekampagnen und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten und zur Förderung des gemeinschaftlichen Miteinanders im Stadtteil gefördert. Privatpersonen, Vereinen, Institutionen und Einrichtungen die eine gute Projektidee haben, jedoch nicht über geeigneten Mengen Finanzmittel verfügen, können bis zu 100% Förderung beantragen, sofern sie sich in einem angemessenen Rahmen mit Eigenleistungen einbringen.

Zentrumsfonds, Quartiersbudget https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/33876/show
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