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Guthaben
Sollte Ihnen ein Guthaben durch Bescheid mitgeteilt werden oder ist ein Guthaben durch eine Doppelzahlung entstanden, so wird Ihnen das Guthaben umgehend erstattet, sofern Ihre Bankverbindung bekannt ist. Liegt der Finanzbuchhaltung keine Bankverbindung vor, werden Sie diesbezüglich angeschrieben.
Telefonisch können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Bankverbindungen mitgeteilt werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Bankverbindung per formlosen Schreibens via Fax, E-Mail oder Post mitzuteilen. Dieses Schreiben sollte auch die Vertragsgegenstandsnummer beinhalten, unter der Ihr Personenkonto hier geführt wird.
Telefonisch können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Bankverbindungen mitgeteilt werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Bankverbindung per formlosen Schreibens via Fax, E-Mail oder Post mitzuteilen. Dieses Schreiben sollte auch die Vertragsgegenstandsnummer beinhalten, unter der Ihr Personenkonto hier geführt wird.
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