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Barzahlung
Die Finanzbuchhaltung unterhält keine Barkasse.
In Ausnahmefällen kann der Vollstreckungsaußendienst im Rahmen seiner Sprechzeit Bargeld annehmen. Den Vollstreckungsaußendienst finden sie im Zimmer 355, Rathaus Oberhausen, Schwartzstr. 72, 46045 Oberhausen.
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Zuständige Einrichtung:
Barzahlung Die Finanzbuchhaltung unterhält keine Barkasse.
In Ausnahmefällen kann der Vollstreckungsaußendienst im Rahmen seiner Sprechzeit Bargeld annehmen. Den Vollstreckungsaußendienst finden sie im Zimmer 355, Rathaus Oberhausen, Schwartzstr. 72, 46045 Oberhausen. Kasse, Bargeld, kein Konto, Bareinzahlung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/34756/show
In Ausnahmefällen kann der Vollstreckungsaußendienst im Rahmen seiner Sprechzeit Bargeld annehmen. Den Vollstreckungsaußendienst finden sie im Zimmer 355, Rathaus Oberhausen, Schwartzstr. 72, 46045 Oberhausen. Kasse, Bargeld, kein Konto, Bareinzahlung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/34756/show
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001 Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
Telefon 0208 825-2437
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