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Zahlungsrückstand
Gerne können sie telefonsich bei Ihrem zuständigen Sachberarbeiter den aktuellen Rückstand Ihres Vertragsgegenstandes erfragen.
Sollten Sie einen Kontoauszug benötigen, ist dieser nach der Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung vom 09.10.2017) mit Kosten verbunden
(0,50 Euro pro Seite zzgl. Porto).
Diese sind im Vorfeld zu entrichten.
Gerne können Sie Ihren Sachbearbeiter dazu telefonisch kontaktieren.
Kontakt
Zuständige Einrichtung: