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Liquiditätsmanagement

Ziel des Liquiditätsmanagements ist die dauerhafte Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Stadt Oberhausen: Nach § 89 (1) GO NRW hat die Stadt ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Sie kann nach § 89 (2) zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kredite zur Liquiditätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.

In erster Linie treten dabei Kreditinstitute, Versicherungen, Kapitalsammelstellen, Kreditvermittlungsgesellschaften u. Ä. als Kreditgeber oder Kreditvermittler auf.

Sollten Sie in dieser Eigenschaft als Kreditgeber oder Kreditvermittler für die Stadt Oberhausen interessant sein, nehmen Sie gerne Kontakt auf.

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