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Wohnungsbauförderung

Das Land NRW fördert durch seine jährlichen Wohnraumförderprogramme sowohl die Schaffung von Mietwohnungen als auch von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Des weiteren wird der Erwerb von vorhandenem Wohnraum sowie die Anpassung vorhandenen Wohnraums zur behindertengerechten Ausstattung gefördert.

Förderung von

  • Mietwohnungen
  • Eigentumsmaßnahmen
  • Modernisierungen bei Bestandsimmobilien

Notwendige Unterlagen

Für eine erste Einschätzung bei der Eigentums- und Modernisierungsförderung genügen Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate sowie der aktuelle Steuerbescheid. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der NRW.Bank und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Im Rahmen des Förderbausteins "selbstgenutztes Wohneigentum" bietet die NRW.BANK mit dem sog. Chancenprüfer die Möglichkeit zu ermitteln, ob in Ihrem Fall die Grundvoraussetzungen vorliegen. Unabhängig von dem Ergebnis können Sie sich selbstverständlich bei der Bewilligungsbehörde Oberhausen beraten lassen.

Kontakt

Zuständige Einrichtung:

Wohnungsbauförderung

Das Land NRW fördert durch seine jährlichen Wohnraumförderprogramme sowohl die Schaffung von Mietwohnungen als auch von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Des weiteren wird der Erwerb von vorhandenem Wohnraum sowie die Anpassung vorhandenen Wohnraums zur behindertengerechten Ausstattung gefördert.

Förderung von

  • Mietwohnungen
  • Eigentumsmaßnahmen
  • Modernisierungen bei Bestandsimmobilien

Notwendige Unterlagen

Für eine erste Einschätzung bei der Eigentums- und Modernisierungsförderung genügen Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate sowie der aktuelle Steuerbescheid. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der NRW.Bank und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Im Rahmen des Förderbausteins "selbstgenutztes Wohneigentum" bietet die NRW.BANK mit dem sog. Chancenprüfer die Möglichkeit zu ermitteln, ob in Ihrem Fall die Grundvoraussetzungen vorliegen. Unabhängig von dem Ergebnis können Sie sich selbstverständlich bei der Bewilligungsbehörde Oberhausen beraten lassen.

Wohnungsbauförderung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/34931/show
Wohnen
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Telefon 0208 825-3408
Fax 0208 825-5061

Herr

Sven-Simon

Pflug

Sachbearbeitung

0208 825-2005
sven-simon.pflug@oberhausen.de

Frau

Sarah

Langhans

Sachbearbeitung

0208 825-2791
sarah.langhans@oberhausen.de
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