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Zwangsversteigerung

Eine Art des Vollstreckungsverfahrens ist die Zwangsversteigerung, die von der Stadt Oberhausen für öffentlich-rechtliche Forderungen insbesondere Grundbesitzabgaben aber auch von anderen Gläubigern betrieben werden kann.

Ihre Ansprüche kann die Stadt Oberhausen mit einem Antrag oder Antrag auf Beitritt zu einer Zwangsversteigerung oder einer Forderungsanmeldung zum Zwangsversteigerungstermin geltend machen.

Eingetragene Sicherungshypotheken würden auch entsprechend beim Zwangsversteigerungstermin geltend gemacht.

Von dieser Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen betroffen sein können unbebaute Grundstücke mit deren Aufbauten, Gebäude, Eigentumswohnungen, Garagen und auch Erbbaurechte.

Kontakt

Vollstreckung
Schwartzstraße 72,
46045 Oberhausen

Ansprechpartner/innen