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Insolvenz

Anerkannte Personen oder Stellen, die insolvente Schuldner beraten, können hier Forderungsaufstellungen nach § 305 der Insolvenzordnung anfordern, sowie Schuldenbereinigungspläne zur Stellungnahme einreichen.

Zudem erfolgt eine Anmeldung städtischer Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter.

Kontakt

Vollstreckung
Schwartzstraße 72,
46045 Oberhausen

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