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Insolvenz
Anerkannte Personen oder Stellen, die insolvente Schuldner beraten, können hier Forderungsaufstellungen nach § 305 der Insolvenzordnung anfordern, sowie Schuldenbereinigungspläne zur Stellungnahme einreichen.
Zudem erfolgt eine Anmeldung städtischer Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter.
Ansprechpartner/innen
Insolvenz
Anerkannte Personen oder Stellen, die insolvente Schuldner beraten, können hier Forderungsaufstellungen nach § 305 der Insolvenzordnung anfordern, sowie Schuldenbereinigungspläne zur Stellungnahme einreichen.
Zudem erfolgt eine Anmeldung städtischer Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter.
Vollstreckung
001 Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
Herr
Deik
Arbeitsgruppenleitung
411
0208 825-2354
vollstreckung@oberhausen.de