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Insolvenz
Anerkannte Personen oder Stellen, die insolvente Schuldner beraten, können hier Forderungsaufstellungen nach § 305 der Insolvenzordnung anfordern, sowie Schuldenbereinigungspläne zur Stellungnahme einreichen.
Zudem erfolgt eine Anmeldung städtischer Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter.