BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Baugenehmigung-Sonderbau
Um einen Sonderbau zu erstellen oder Änderungen vorzunehmen, ist immer ein Genehmigungsverfahren erforderlich. Bauanträge müssen schriftlich von einem Entwurfsverfasser (vorlageberechtigter Architeckt oder Ingenieur) beim Bereich Baugenehmigung und Bauordnung der Stadt Oberhausen eingereicht werden.
Zu den Sonderbauten zählen u.a.:
Zu den Sonderbauten zählen u.a.:
- Hochhäuser
- Bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe sowie bauliche Anlagen und Räume mit mehr als 1.600 qm
- Verkaufsstätten mit mehr als 700 qm Verkaufsfläche
- Messe- und Ausstellungsbauten
- Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 qm Geschossfläche
- Kirchen
- Garagen mit mehr als 1.000 qm Nutzfläche
- Camping- und Wochendendplätze
- Zelte (ausgenommen sind fliegende Bauten)
- Sportstätten mit mehr als 1.600 qm Grundfläche oder mehr als 200 Zuschauerplätze, Freisportanlagen mit mehr als 400 Tribünenplätzen
- Sanatorien, Krankenhäuser, Pflegeheime usw.
- Kindergärten und Kinderhorte mit mehr als 2 Gruppen oder Aufenthaltsräumen für Kinder
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Gaststätten, Beherbungsbetriebe, Vergnügungsstätten
- Schulen, Hochschulen usw.
Ansprechpartner/innen
Unterlagen
- Bauantragsformular
- Lageplan (amtlicher Lageplan mit Planungsrecht)
- Bauzeichnungen (gem. § 4 BauPrüfVo; Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Baubeschreibung
- Nachweis der Standsicherheit
- Nachweis des Schallschutzes
- Brandschutzkonzept
- Betriebsbescheinigung
- Berechnungen gem. § 6 BauPrüfVO
- Herstellungskosten
- Nachweis der Bauvorlagenberechtigung
- Erhebungsbogen der Baustatistik
- Stellplatzberechnung
- Entwässerungsantrag
- ggf. Lüftungsgesuch
- ENEV Nachweis
Baugenehmigung-Sonderbau Um einen Sonderbau zu erstellen oder Änderungen vorzunehmen, ist immer ein Genehmigungsverfahren erforderlich. Bauanträge müssen schriftlich von einem Entwurfsverfasser (vorlageberechtigter Architeckt oder Ingenieur) beim Bereich Baugenehmigung und Bauordnung der Stadt Oberhausen eingereicht werden.
Zu den Sonderbauten zählen u.a.:
Zu den Sonderbauten zählen u.a.:
- Hochhäuser
- Bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe sowie bauliche Anlagen und Räume mit mehr als 1.600 qm
- Verkaufsstätten mit mehr als 700 qm Verkaufsfläche
- Messe- und Ausstellungsbauten
- Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 qm Geschossfläche
- Kirchen
- Garagen mit mehr als 1.000 qm Nutzfläche
- Camping- und Wochendendplätze
- Zelte (ausgenommen sind fliegende Bauten)
- Sportstätten mit mehr als 1.600 qm Grundfläche oder mehr als 200 Zuschauerplätze, Freisportanlagen mit mehr als 400 Tribünenplätzen
- Sanatorien, Krankenhäuser, Pflegeheime usw.
- Kindergärten und Kinderhorte mit mehr als 2 Gruppen oder Aufenthaltsräumen für Kinder
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Gaststätten, Beherbungsbetriebe, Vergnügungsstätten
- Schulen, Hochschulen usw.
- Bauantragsformular
- Lageplan (amtlicher Lageplan mit Planungsrecht)
- Bauzeichnungen (gem. § 4 BauPrüfVo; Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Baubeschreibung
- Nachweis der Standsicherheit
- Nachweis des Schallschutzes
- Brandschutzkonzept
- Betriebsbescheinigung
- Berechnungen gem. § 6 BauPrüfVO
- Herstellungskosten
- Nachweis der Bauvorlagenberechtigung
- Erhebungsbogen der Baustatistik
- Stellplatzberechnung
- Entwässerungsantrag
- ggf. Lüftungsgesuch
- ENEV Nachweis
Bauordnung
001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Frau
Sabine
Bartholomäus
Sachbearbeitung
A132
0208 825-3513
sabine.bartholomaeus@oberhausen.de
Herr
Jörg
Plicht
Sachgebietsleitung
A134
0208 825-3575
joerg.plicht@oberhausen.de
Frau
Caroline Katharina
Schroer
Sachbearbeitung
A130
0208 825-3584
caroline.schroer@oberhausen.de