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Kreditmanagement für Investitionskredite

Mit diesen Krediten werden die Investitionen der Gemeinde finanziert. Nach § 77 (3) GO NRW darf die Gemeinde diese Kredite nur aufnehmen, wenn keine andere Finanzierung möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Diese Kredite sind also nachrangig bei der Finanzierung einzusetzen. Nach § 86 (1) GO NRW dürfen diese Kredite nur für Investitionen unter dieser Voraussetzung getätigt und zur Umschuldung herangezogen werden. Der in der jeweiligen Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Investitionskredite drosselt ihre Aufnahme. Die sich aus den Investitionskrediten ergebenden Verpflichtungen müssen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Einklang stehen.

Kreditinstitute, Kreditvermittler, Versicherungen u. Ä. stehen hierbei zur Finanzierung oder Kreditvermittlung der Kredite zur Verfügung.

Ein weiteres Aufgabenfeld stellt die Prüfung und Bearbeitung von bankspezifischen Produkten sowie alternativer Finanzierungsformen wie z. B. Derivate, Anleihen, Schuldscheine und deren rechtliche Zulässigkeit und Wirtschaftlichkeit dar.

Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn die Stadt Oberhausen als Kreditnehmerin Ihr Interesse geweckt hat.

Kontakt

Kreditmanagement
Schwartzstraße 72,
46045 Oberhausen