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Identifikationsnummer
Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jedem Einwohner der Bundesrepublik Deutschland eine Identifikationsnummer („IdNr“) zu und mit, entweder bei dessen Geburt im Inland oder bei erstmaligem Zuzug aus dem Ausland.
Diese Nummer bleibt lebenslang gleich – auch, wenn sich Ihr Name geändert hat oder Sie für eine Weile im Ausland gelebt haben.
Wer seine Identifikationsnummer verlegt hat, findet diese in der Regel auch auf dem Einkommenssteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Ansonsten kann gebührenfrei auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern um erneute Mitteilung gebeten werden, oder eine gebührenpflichtige Ersatz-Ausstellung direkt beim Bürgerservice beantragt werden.
Für die Ersatz-Ausstellung einer Identifikationsnummer bei einer der drei Bürgerservicestellen buchen Sie bitte vorab einen Termin im Internet unter „termine.oberhausen.de“ oder per Telefon unter der Nummer „+49 (0) 208 825 1“.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Sofern Sie die Ersatz-Ausstellung einer Identifikationsnummer für eine andere Person beantragen möchten, bringen Sie bitte eine schriftliche Vollmacht und den Personalausweis oder Reisepass dieser Person mit.
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Voraussetzungen
- Termin
Internet: termine.oberhausen.de
Telefon: +49 (0) 208 825 1
Erinnerung:
Die Antragstellung ist im Internet möglich. (siehe Informationstext)
Gebühren
- 9 €
Antragstellung im Internet
(siehe Informationstext)
- gebührenfrei
Gebührenbefreiung
- für Empfänger von Bürgergeld
Bitte geeigneten Nachweis mitbringen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- mit Vollmacht möglich