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Infektionshygienische Überwachung - Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge, Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose

Hygiene in Gemeinschaftsunterkünfte Flüchtlinge,  Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose

Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Spätaussiedler, Flüchtlinge und Obdachlose sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen unterschiedlicher Kulturkreise von besonderer hygienisch - epidemiologischer Bedeutung. Siebedürfen großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit sowie hygienisches Verhalten - besonders im Hinblick auf die Verhütung von Infektionskrankheiten - zu sichern. Übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, ist Zweck des Infektionsschutzgesetzes. Das Gesetz setzt dabei in hohem Maße neben behördlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auch auf
die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftsunterkünften sowie jedes Einzelnen. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz konkrete Verpflichtungen für Gemeinschaftsunterkünfte bzw. deren Verantwortliche, insbesondere aus § 36 Einhaltung der Infektionshygiene.

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Gebühren individuel,
entsprechend der Gebührenordnung der Stadt Oberhausen

Infektionshygienische Überwachung - Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge, Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose
Hygiene in Gemeinschaftsunterkünfte Flüchtlinge,  Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose

Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Spätaussiedler, Flüchtlinge und Obdachlose sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen unterschiedlicher Kulturkreise von besonderer hygienisch - epidemiologischer Bedeutung. Siebedürfen großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit sowie hygienisches Verhalten - besonders im Hinblick auf die Verhütung von Infektionskrankheiten - zu sichern. Übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, ist Zweck des Infektionsschutzgesetzes. Das Gesetz setzt dabei in hohem Maße neben behördlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auch auf
die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftsunterkünften sowie jedes Einzelnen. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz konkrete Verpflichtungen für Gemeinschaftsunterkünfte bzw. deren Verantwortliche, insbesondere aus § 36 Einhaltung der Infektionshygiene.
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Hygiene Gemeinschaftsunterkünfte Flüchtlinge, Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/36156/show
Ärztl. Dienst, Hygiene, Umweltmedizin
Tannenbergstraße 11-13 46045 Oberhausen

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Fachbereichsleitung

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Hygiene, Infektionsschutz
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