BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Infektionshygienische Überwachung - Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge, Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose
Hygiene in Gemeinschaftsunterkünfte Flüchtlinge, Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose
Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Spätaussiedler, Flüchtlinge und Obdachlose sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen unterschiedlicher Kulturkreise von besonderer hygienisch - epidemiologischer Bedeutung. Siebedürfen großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit sowie hygienisches Verhalten - besonders im Hinblick auf die Verhütung von Infektionskrankheiten - zu sichern. Übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, ist Zweck des Infektionsschutzgesetzes. Das Gesetz setzt dabei in hohem Maße neben behördlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auch auf
Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Spätaussiedler, Flüchtlinge und Obdachlose sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen unterschiedlicher Kulturkreise von besonderer hygienisch - epidemiologischer Bedeutung. Siebedürfen großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit sowie hygienisches Verhalten - besonders im Hinblick auf die Verhütung von Infektionskrankheiten - zu sichern. Übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, ist Zweck des Infektionsschutzgesetzes. Das Gesetz setzt dabei in hohem Maße neben behördlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auch auf
die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftsunterkünften sowie jedes Einzelnen. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz konkrete Verpflichtungen für Gemeinschaftsunterkünfte bzw. deren Verantwortliche, insbesondere aus § 36 Einhaltung der Infektionshygiene.
Ansprechpartner/innen
Ihre Nachricht
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Gebühren
Gebühren individuel,
entsprechend der Gebührenordnung der Stadt Oberhausen
Infektionshygienische Überwachung - Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge, Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose
entsprechend der Gebührenordnung der Stadt Oberhausen Hygiene Gemeinschaftsunterkünfte Flüchtlinge, Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/36156/show
Hygiene in Gemeinschaftsunterkünfte Flüchtlinge, Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose
Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Spätaussiedler, Flüchtlinge und Obdachlose sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen unterschiedlicher Kulturkreise von besonderer hygienisch - epidemiologischer Bedeutung. Siebedürfen großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit sowie hygienisches Verhalten - besonders im Hinblick auf die Verhütung von Infektionskrankheiten - zu sichern. Übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, ist Zweck des Infektionsschutzgesetzes. Das Gesetz setzt dabei in hohem Maße neben behördlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auch auf
Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Spätaussiedler, Flüchtlinge und Obdachlose sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen unterschiedlicher Kulturkreise von besonderer hygienisch - epidemiologischer Bedeutung. Siebedürfen großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit sowie hygienisches Verhalten - besonders im Hinblick auf die Verhütung von Infektionskrankheiten - zu sichern. Übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, ist Zweck des Infektionsschutzgesetzes. Das Gesetz setzt dabei in hohem Maße neben behördlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auch auf
die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftsunterkünften sowie jedes Einzelnen. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz konkrete Verpflichtungen für Gemeinschaftsunterkünfte bzw. deren Verantwortliche, insbesondere aus § 36 Einhaltung der Infektionshygiene.
Gebühren individuel,entsprechend der Gebührenordnung der Stadt Oberhausen Hygiene Gemeinschaftsunterkünfte Flüchtlinge, Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/36156/show
Ärztl. Dienst, Hygiene, Umweltmedizin
001 Tannenbergstraße 11-13 46045 Oberhausen
Frau
Dr.
Witte
Fachbereichsleitung
0.16
0208 825-2885
Frau
Arnold
1.08
0208 825-2541
Hygiene, Infektionsschutz
001 Tannenbergstraße 11-13 46045 Oberhausen
Frau
Dr.
Witte
Fachbereichsleitung
0.16
0208 825-2885
Frau
Arnold
1.08
0208 825-2541