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Certificate of current professional Status
Sie haben durch den Bereich Gesundheit der Stadt Oberhausen eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung eines nicht akademischen Heilberufs erhalten und möchten nunmehr in diesem Beruf im Ausland arbeiten. Das Verfahren der Berufsanerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen wurde auf EU-Ebene mit der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (EU-Richtlinie 2005/36/EG) geregelt.
Zunächst sollten Sie sich in Ihrem jeweiligen „Zielstaat“ erkundigen, welche Dokumente dort erforderlich sind. In vielen Staaten ist eine Bescheinigung über den aktuellen Berufsstand (Certificate of current Status) notwendig.
Stand 03/2025
Ansprechpartner/innen
Voraussetzungen
siehe Informationsblatt
Downloads
Unterlagen
- Antragsformular (s. Downloads)
- beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses über die staatliche Prüfung
- beglaubigte Kopie Ihrer Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung
- amtliches Führungszeugnis der Belegart OE, zu beantragen beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes (nicht älter als 3 Monate)
- Kopie des Personalausweises / Reisepasses