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Servicestelle Bauleitpläne

Die Servicestelle Bauleitpläne erteilt grundsätzliche Auskünfte über rechtsgültige Bebauungspläne und Fluchtlinien aus übergeleiteten Plänen.

Auf folgender Seite Online Planungsrechtsauskunft finden Sie eine Übersichtskarte zu den rechtsgültigen Bebauungsplänen und Fluchtlinien aus übergeleiteten Plänen in der Stadt Oberhausen.

Hinweise zur Nutzung der Planungsrechtsauskunft: Dieser Karte können Sie die aktuelle planungsrechtliche Situation im Stadtgebiet entnehmen, welche Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben ist. Dargestellt werden rechtsgültige Bebauungspläne und Fluchtlinien aus übergeleiteten Plänen. Flächen, welche nicht farbig hinterlegt sind, liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen planungsrechtlich relevanten Satzung. In diesen Fällen wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den §§ 34 oder 35 Baugesetzbuch beurteilt. Wenn Sie Fragen zu diesen Beurteilungskriterien haben, wenden Sie sich gerne an die im Fachbereich 5-1-40 / Planungsrecht und Verfahren angesiedelte öffentliche Beratung zu planungsrechtlichen Fragestellungen.

Gegen Gebühr können Sie bei der Servicestelle Bauleitpläne auch Lagepläne i.S.v. § 3 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW), anfordern, sofern diese im Zusammenhang mit Ihrem Baugesuch nicht nach den Anforderungen des § 3 Abs.3 BauPrüfVO NRW als „amtlicher Lageplan“ von einem Katasteramt oder von einem/einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet worden sein müssen. Solche „einfachen Lagepläne“ sind vor allem im Zusammenhang mit Bauvorlagen für Werbeanlagen i.S.v. § 14 BauPrüfVO NRW erforderlich.

Die Servicestelle Bauleitpläne ist ebenfalls für die Hausnummernvergabe zuständig. Der Antrag hierfür kann formlos per E-Mail an hausnummernvergabe@oberhausen.de oder Post eingereicht werden. 

Kontakt zur Servicestelle Bauleitpläne 
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
0208-825 2799

servicestelle-bauleitplaene@oberhausen.de

 

Kontakt

Zuständige Einrichtung:

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Gebühren

Hausnummerierung auf Antrag je angefange 1/2 Stunde 30,00 EUR
Eintragung von Planungsrecht in Lagepläne je angefangene 1/2 Stunde 30,00 EUR

PDF-Dokumente 10,00 EUR

Ausdrucke Pläne
Bebauungspläne ( Plot A4) 10,00 EUR
Bebauungspläne ( Plot A3) 15,00 EUR
Bebauungspläne ( Plot A2) 20,00 EUR
Bebauungspläne ( Plot A1) 25,00 EUR
Bebauungspläne ( Plot A0) 30,00 EUR
Farbdruck Regionaler Flächennutzungsplan 15,00 EUR
Bebauungsplanübersicht 40,00 EUR

Servicestelle Bauleitpläne

Die Servicestelle Bauleitpläne erteilt grundsätzliche Auskünfte über rechtsgültige Bebauungspläne und Fluchtlinien aus übergeleiteten Plänen.

Auf folgender Seite Online Planungsrechtsauskunft finden Sie eine Übersichtskarte zu den rechtsgültigen Bebauungsplänen und Fluchtlinien aus übergeleiteten Plänen in der Stadt Oberhausen.

Hinweise zur Nutzung der Planungsrechtsauskunft: Dieser Karte können Sie die aktuelle planungsrechtliche Situation im Stadtgebiet entnehmen, welche Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben ist. Dargestellt werden rechtsgültige Bebauungspläne und Fluchtlinien aus übergeleiteten Plänen. Flächen, welche nicht farbig hinterlegt sind, liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen planungsrechtlich relevanten Satzung. In diesen Fällen wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den §§ 34 oder 35 Baugesetzbuch beurteilt. Wenn Sie Fragen zu diesen Beurteilungskriterien haben, wenden Sie sich gerne an die im Fachbereich 5-1-40 / Planungsrecht und Verfahren angesiedelte öffentliche Beratung zu planungsrechtlichen Fragestellungen.

Gegen Gebühr können Sie bei der Servicestelle Bauleitpläne auch Lagepläne i.S.v. § 3 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW), anfordern, sofern diese im Zusammenhang mit Ihrem Baugesuch nicht nach den Anforderungen des § 3 Abs.3 BauPrüfVO NRW als „amtlicher Lageplan“ von einem Katasteramt oder von einem/einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet worden sein müssen. Solche „einfachen Lagepläne“ sind vor allem im Zusammenhang mit Bauvorlagen für Werbeanlagen i.S.v. § 14 BauPrüfVO NRW erforderlich.

Die Servicestelle Bauleitpläne ist ebenfalls für die Hausnummernvergabe zuständig. Der Antrag hierfür kann formlos per E-Mail an hausnummernvergabe@oberhausen.de oder Post eingereicht werden. 

Kontakt zur Servicestelle Bauleitpläne 
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
0208-825 2799

servicestelle-bauleitplaene@oberhausen.de

 

Hausnummerierung auf Antrag je angefange 1/2 Stunde 30,00 EUR
Eintragung von Planungsrecht in Lagepläne je angefangene 1/2 Stunde 30,00 EUR

PDF-Dokumente 10,00 EUR

Ausdrucke Pläne
Bebauungspläne ( Plot A4) 10,00 EUR
Bebauungspläne ( Plot A3) 15,00 EUR
Bebauungspläne ( Plot A2) 20,00 EUR
Bebauungspläne ( Plot A1) 25,00 EUR
Bebauungspläne ( Plot A0) 30,00 EUR
Farbdruck Regionaler Flächennutzungsplan 15,00 EUR
Bebauungsplanübersicht 40,00 EUR

Bauantrag Planungsrecht Hausnummer Hausnummernvergabe fluchtlinien https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/45790/show
Stadtplanung
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Telefon 0208 825-2195
Fax 0208 825-5261
Planungsrecht und Verfahren
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen