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Stationäre Hilfen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ab 65 Jahre (3-2-50)

Für Personen, die sich aufgrund außergewöhnlich angespannter Lebensumstände in sozialen Schwierigkeiten befinden und diese nur mit Hilfe anderer bewältigen können, gibt es verschiedene Anlaufstellen.

Der Fachbereich Soziale Angelegenheiten ist zuständig für Personen ab 65 Jahren, die zur Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten stationärer Hilfe bedürfen. In Oberhausen bietet das Carl-Sonnenscheinhaus solche Hilfen an. Der Hilfeantrag kann auch durch direkte Kontaktaufnahme mit dieser Einrichtung erfolgen, die dann zur Hilfeplanerstellung und Aufnahme des Sozialhilfeantrages die weiteren Schritte einleitet.

Für Personen unter 65 Jahren, die entweder teil- bzw. vollstationärer Hilfe bedürfen oder zur Abwendung dieser Hilfeformen ambulante Hilfe erhalten können, ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig. Informationen dazu finden Sie hier.

Für ambulante Hilfen mit dem Schwerpunkt Wohnen wenden Sie sich bitte an das Diakonische Werk im Hause Grenzstr 73 / 73a. Informationen dazu finden Sie hier.

Kontakt

Wohnungssicherung - Leistungsgewährung
Essener Str. 53,
46047 Oberhausen
E-Mail: mietrueckstaende@oberhausen.de
Stationäre Hilfen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ab 65 Jahre (3-2-50)

Für Personen, die sich aufgrund außergewöhnlich angespannter Lebensumstände in sozialen Schwierigkeiten befinden und diese nur mit Hilfe anderer bewältigen können, gibt es verschiedene Anlaufstellen.

Der Fachbereich Soziale Angelegenheiten ist zuständig für Personen ab 65 Jahren, die zur Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten stationärer Hilfe bedürfen. In Oberhausen bietet das Carl-Sonnenscheinhaus solche Hilfen an. Der Hilfeantrag kann auch durch direkte Kontaktaufnahme mit dieser Einrichtung erfolgen, die dann zur Hilfeplanerstellung und Aufnahme des Sozialhilfeantrages die weiteren Schritte einleitet.

Für Personen unter 65 Jahren, die entweder teil- bzw. vollstationärer Hilfe bedürfen oder zur Abwendung dieser Hilfeformen ambulante Hilfe erhalten können, ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig. Informationen dazu finden Sie hier.

Für ambulante Hilfen mit dem Schwerpunkt Wohnen wenden Sie sich bitte an das Diakonische Werk im Hause Grenzstr 73 / 73a. Informationen dazu finden Sie hier.

Hilfe, ab 65, Schwierigkeiten, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/477110/show
Wohnungssicherung - Leistungsgewährung
Essener Str. 53 46047 Oberhausen

Frau

Brandt

Sachbearbeitung

0208 825-8106
bettina.brandt@oberhausen.de

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0208 825-4286
verena.maus@oberhausen.de

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Sachbearbeitung

0208 825-8112
mechthild.paus@oberhausen.de