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Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§112 SGB IX)

Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen den Schulbesuch von der Einschulung bis zur Beendigung der Schulausbildung, längsten bis zum Erwerb der Sekundarstufe II ermöglichen.

Als Leistungen zur Teilhabe an Bildung können in Betracht kommen:

  • Schulbegleitung durch Integrationshelfer (inkl. Ganztagsangebote)
  • Begleitung zu Klassenfahrten und Tagesausflügen der Schule
  • Heilpädagogische oder sonstige Maßnahmen (z.B. Autismus Therapie)
  • Gegenstände und Hilfsmittel

Leistungen zur Teilhabe an Bildung können auch als Persönliches Budget gem. § 28 SGB IX zur Verfügung gestellt werden. Dabei erhalten die Leistungsberechtigten ein monatliches Budget zur selbstständigen Verplanung der benötigten Leistungen zur Teilhabe. Ziel ist es, den Leistungsberechtigten ein möglichst selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen. Die Leistung muss beantragt werden. Bei Wahl des Persönlichen Budget wird eine Zielvereinbarung mit dem Fallmanagement getroffen. Das Persönliche Budget muss mind. 6 Monate genutzt werden. Stellen Sie Ihre Fragen gerne bei Antragsstellung.

Gebühren

keine

Unterlagen

ärztliche Unterlagen (Diagnosen, IQ-Testungen etc.), Schwerbehindertenausweis, Bescheid Versorgungsamt, Gutachten des MDK über Pflegeumfang, Stellungnahme Schule, Therapieberichte, etc.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§112 SGB IX)

Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen den Schulbesuch von der Einschulung bis zur Beendigung der Schulausbildung, längsten bis zum Erwerb der Sekundarstufe II ermöglichen.

Als Leistungen zur Teilhabe an Bildung können in Betracht kommen:

  • Schulbegleitung durch Integrationshelfer (inkl. Ganztagsangebote)
  • Begleitung zu Klassenfahrten und Tagesausflügen der Schule
  • Heilpädagogische oder sonstige Maßnahmen (z.B. Autismus Therapie)
  • Gegenstände und Hilfsmittel

Leistungen zur Teilhabe an Bildung können auch als Persönliches Budget gem. § 28 SGB IX zur Verfügung gestellt werden. Dabei erhalten die Leistungsberechtigten ein monatliches Budget zur selbstständigen Verplanung der benötigten Leistungen zur Teilhabe. Ziel ist es, den Leistungsberechtigten ein möglichst selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen. Die Leistung muss beantragt werden. Bei Wahl des Persönlichen Budget wird eine Zielvereinbarung mit dem Fallmanagement getroffen. Das Persönliche Budget muss mind. 6 Monate genutzt werden. Stellen Sie Ihre Fragen gerne bei Antragsstellung.

ärztliche Unterlagen (Diagnosen, IQ-Testungen etc.), Schwerbehindertenausweis, Bescheid Versorgungsamt, Gutachten des MDK über Pflegeumfang, Stellungnahme Schule, Therapieberichte, etc.

keine

Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Amt für Soziales, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/49270/show
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen
Essener Str. 53 46047 Oberhausen

Frau

Bach

0208 825-4129
martina.bach@oberhausen.de

Herr

Genatowski

0208 825-4131
sebastian.genatowski@oberhausen.de

Frau

Katzorke

0208 825-4125
dagmar.katzorke@oberhausen.de

Herr

Pailliart

0208 825-2052
thomas.pailliart@oberhausen.de

Frau

Schulz

0208 825-4130
verena.schulz@oberhausen.de

Frau

Thomas

0208 825-4126
judith.thomas@oberhausen.de