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Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§112 SGB IX)

Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen den Schulbesuch von der Einschulung bis zur Beendigung der Schulausbildung, längsten bis zum Erwerb der Sekundarstufe II ermöglichen.

Als Leistungen zur Teilhabe an Bildung können in Betracht kommen:

  • Schulbegleitung durch Integrationshelfer (inkl. Ganztagsangebote)
  • Begleitung zu Klassenfahrten und Tagesausflügen der Schule
  • Heilpädagogische oder sonstige Maßnahmen (z.B. Autismus Therapie)
  • Gegenstände und Hilfsmittel

Leistungen zur Teilhabe an Bildung können auch als Persönliches Budget gem. § 28 SGB IX zur Verfügung gestellt werden. Dabei erhalten die Leistungsberechtigten ein monatliches Budget zur selbstständigen Verplanung der benötigten Leistungen zur Teilhabe. Ziel ist es, den Leistungsberechtigten ein möglichst selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen. Die Leistung muss beantragt werden. Bei Wahl des Persönlichen Budget wird eine Zielvereinbarung mit dem Fallmanagement getroffen. Das Persönliche Budget muss mind. 6 Monate genutzt werden. Stellen Sie Ihre Fragen gerne bei Antragsstellung.

Gebühren

keine

Unterlagen

ärztliche Unterlagen (Diagnosen, IQ-Testungen etc.), Schwerbehindertenausweis, Bescheid Versorgungsamt, Gutachten des MDK über Pflegeumfang, Stellungnahme Schule, Therapieberichte, etc.