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Online KFZ-Zulassung und Abmeldung (i-KFZ)


Sie können unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrzeug online zulassen oder außer Betrieb setzen.
 
Hier können Sie Ihre Online Zulassung/Abmeldung durchführen.
 
Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich vor einer Abmeldung oder Zulassung weitere Informationen im Downloadbereich anzusehen.
Dort steht ein Benutzerhandbuch iKFZ Stufe 4 für natürliche Personen und auch für juristische Personen zur Verfügung.
 

 

  

Kontakt

Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: zulassung@oberhausen.de
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Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Voraussetzungen

Für alle Zulassungsvorgänge benötigen Sie :

  • Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion
  • ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp2" auf einem Smartphone, PC etc.
  • IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung

Unterlagen

Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:

  • Eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und
  • Falls erforderlich,vorgeschrieben Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
  • Gegebenenfalls Teil II (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf)
  • Gegebenenfalls Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)

Für die Außerbetriebsetzung benötigen Sie zusätzlich:

  • ZB I und Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)

Online KFZ-Zulassung und Abmeldung (i-KFZ)

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrzeug online zulassen oder außer Betrieb setzen.
 
Hier können Sie Ihre Online Zulassung/Abmeldung durchführen.
 
Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich vor einer Abmeldung oder Zulassung weitere Informationen im Downloadbereich anzusehen.
Dort steht ein Benutzerhandbuch iKFZ Stufe 4 für natürliche Personen und auch für juristische Personen zur Verfügung.
 

 

  

Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:

  • Eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und
  • Falls erforderlich,vorgeschrieben Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
  • Gegebenenfalls Teil II (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf)
  • Gegebenenfalls Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)

Für die Außerbetriebsetzung benötigen Sie zusätzlich:

  • ZB I und Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
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Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9007
Fax 0208 825-9133

Herr

Kuipers

Sachbearbeitung

Pl.6

0208 825-9027
n.kuipers@oberhausen.de

Herr

Borgards

Sachbearbeitung

Pl.02

0208 825-9029
b.borgards@oberhausen.de

Frau

Todten

Sachbearbeitung

Platz 9

0208 825-9011
m.todten@oberhausen.de

Herr

Kalenberg

Sachbearbeitung

Pl.08

0208 825-9011
m.kalenberg@oberhausen.de

Herr

Derksen

Arbeitsgruppenleitung

Platz 7

0208 825-9007
t.derksen@oberhausen.de