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Eintragung der Schlüsselzahl 196

Inhaber einer Fahrerlaubnisklasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen.

Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchgeführt werden und es muss auch keine theoretische und praktische Prüfung ablegt werden.

Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, so auch keine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV möglich ist.

 

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Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Voraussetzungen

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis
  • Nachweis über die Teilnahme an der Fahrerschulung (vier Theorieeinheiten und fünf Praxiseinheiten)

Gebühren

Gebühr:

  • 28,60 EUR Eintragung der Schlüssezahl
  •   9,00 EUR Änderung der Daten im Kartenführerschein
  •  10,00 EUR ggfs. vorläufige Fahrberechtigung.
  •    4,30 EUR Direktversand

Unterlagen

Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • bisheriger Kartenführerschein
  • Nachweis über die Fahrerschulung Schlüsselzahl B196 im Original
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr)

    * Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.

    Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
    nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
    erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
    Tag in der Führerscheinstelle stellen.

Weiterführende Informationen

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