BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Eintragung der Schlüsselzahl 196

Inhaber einer Fahrerlaubnisklasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen.

Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchgeführt werden und es muss auch keine theoretische und praktische Prüfung ablegt werden.

Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, so auch keine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV möglich ist.

 

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Voraussetzungen

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis
  • Nachweis über die Teilnahme an der Fahrerschulung (vier Theorieeinheiten und fünf Praxiseinheiten)

Gebühren

Gebühr:

  • 28,60 EUR Eintragung der Schlüssezahl
  •   8,70 EUR Änderung der Daten im Kartenführerschein
  •  10,00 EUR ggfs. vorläufige Fahrberechtigung.

Unterlagen

Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • bisheriger Kartenführerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x45 mm)
  • Nachweis über die Fahrerschulung Schlüsselzahl B196 im Original

Weiterführende Informationen

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Eintragung der Schlüsselzahl 196

Inhaber einer Fahrerlaubnisklasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen.

Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchgeführt werden und es muss auch keine theoretische und praktische Prüfung ablegt werden.

Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, so auch keine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV möglich ist.

 

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • bisheriger Kartenführerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x45 mm)
  • Nachweis über die Fahrerschulung Schlüsselzahl B196 im Original

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Gebühr:

  • 28,60 EUR Eintragung der Schlüssezahl
  •   8,70 EUR Änderung der Daten im Kartenführerschein
  •  10,00 EUR ggfs. vorläufige Fahrberechtigung.
Fahrerschulung, Motorrad, B196, Eintragung Schlüsselzahl, erweitern, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/69392/show
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132

Frau

Wlodarczak

Sachbearbeitung

1

0208 825-9019
b.wlodarczak@oberhausen.de

Herr

Skrzypczak

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031
b.skrzypczak@oberhausen.de

Frau

Olbers

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031

Frau

Klaus

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025

Herr

Schmidt

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025
d.schmidt@oberhausen.de

Frau

Spickenbom

Arbeitsgruppenleitung

5

0208 825-9377
s.spickenbom@oberhausen.de