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Eintragung der Schlüsselzahl 196
Inhaber einer Fahrerlaubnisklasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen.
Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchgeführt werden und es muss auch keine theoretische und praktische Prüfung ablegt werden.
Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, so auch keine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV möglich ist.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Voraussetzungen
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis
- Nachweis über die Teilnahme an der Fahrerschulung (vier Theorieeinheiten und fünf Praxiseinheiten)
Gebühren
Gebühr:
- 28,60 EUR Eintragung der Schlüssezahl
- 8,70 EUR Änderung der Daten im Kartenführerschein
- 10,00 EUR ggfs. vorläufige Fahrberechtigung.
Unterlagen
Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument
- bisheriger Kartenführerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x45 mm)
- Nachweis über die Fahrerschulung Schlüsselzahl B196 im Original
Weiterführende Informationen
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Inhaber einer Fahrerlaubnisklasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen.
Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchgeführt werden und es muss auch keine theoretische und praktische Prüfung ablegt werden.
Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, so auch keine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV möglich ist.
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- bisheriger Kartenführerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x45 mm)
- Nachweis über die Fahrerschulung Schlüsselzahl B196 im Original
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- 8,70 EUR Änderung der Daten im Kartenführerschein
- 10,00 EUR ggfs. vorläufige Fahrberechtigung.
Frau
Wlodarczak
Sachbearbeitung
1
Herr
Skrzypczak
Sachbearbeitung
2
Frau
Olbers
Sachbearbeitung
2
Frau
Klaus
Sachbearbeitung
3
Herr
Schmidt
Sachbearbeitung
3
Frau
Spickenbom
Arbeitsgruppenleitung
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