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Eintragung der Schlüsselzahl 196
Inhaber einer Fahrerlaubnisklasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen.
Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchgeführt werden und es muss auch keine theoretische und praktische Prüfung ablegt werden.
Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, so auch keine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV möglich ist.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Voraussetzungen
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis
- Nachweis über die Teilnahme an der Fahrerschulung (vier Theorieeinheiten und fünf Praxiseinheiten)
Gebühren
Gebühr:
- 28,60 EUR Eintragung der Schlüssezahl
- 9,00 EUR Änderung der Daten im Kartenführerschein
- 10,00 EUR ggfs. vorläufige Fahrberechtigung.
- 4,30 EUR Direktversand
Unterlagen
Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument
- bisheriger Kartenführerschein
- Nachweis über die Fahrerschulung Schlüsselzahl B196 im Original
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.
Weiterführende Informationen
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Inhaber einer Fahrerlaubnisklasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen.
Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchgeführt werden und es muss auch keine theoretische und praktische Prüfung ablegt werden.
Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, so auch keine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV möglich ist.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument
- bisheriger Kartenführerschein
- Nachweis über die Fahrerschulung Schlüsselzahl B196 im Original
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis
- Nachweis über die Teilnahme an der Fahrerschulung (vier Theorieeinheiten und fünf Praxiseinheiten)
Circa 14 Tage
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/69392/showDer Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten, ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig. Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
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