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Fahrtenbuch

Die Behörde kann gemäß § 31 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zugelassene Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuches anordnen, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.

 

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Kontakt

Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: zulassung@oberhausen.de

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Fahrtenbuch

Die Behörde kann gemäß § 31 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zugelassene Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuches anordnen, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.

 

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Fahrtenbuch, Fahrtenbuchauflage, Halter, Ordnungswidrigkeit, OWI, Verkehrsvorschriften, Zuwiderhandlungen, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/85760/show
Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9007
Fax 0208 825-9133

Herr

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Arbeitsgruppenleitung

7

0208 825-9014

Herr

Dellen

Sachbearbeitung

8

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Frau

Macher

Sachbearbeitung

8

0208 825-9021
h.macher@oberhausen.de