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Erteilung einer Fahrschulerlaubnis
Wer selbstständig als Fahrlehrer*in Fahrschüler*innen ausbilden möchte, benötigt eine Fahrschulerlaubnis. (§ 18 Fahrlehrergesetz (FahrLG))
Dieses gilt auch, wenn Sie andere Fahrlehrer*innen beschäftigen möchten.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Voraussetzungen
Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn
- der/die Bewerber*in mindestens 25 Jahre alt ist und keine Tatsachen vorliegen, die sie/ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
- der/die Bewerber*in die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er/sie die Fahrschulerlaubnis beantragt
- der/die Bewerber* mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer*in tätig war
- der/die Bewerber* an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden der Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat
- der/die Bewerber*in einen erforderlichen Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge für die Fahrausbildung zur Verfügung hat
Weiterführende Informationen
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Erteilung einer Fahrschulerlaubnis
Wer selbstständig als Fahrlehrer*in Fahrschüler*innen ausbilden möchte, benötigt eine Fahrschulerlaubnis. (§ 18 Fahrlehrergesetz (FahrLG))
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Fahrschule, Fahrlehrer, Ausbildung, Führerschein, Fahrschule gründen, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/85761/show Führerscheinstelle
001 Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132
Herr
Bleckmann
Fachbereichsleitung
4
0208 825-9001
c.bleckmann@oberhausen.de