BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Erteilung einer Fahrschulerlaubnis

Wer selbstständig als Fahrlehrer*in Fahrschüler*innen ausbilden möchte, benötigt eine Fahrschulerlaubnis. (§ 18 Fahrlehrergesetz (FahrLG))

Dieses gilt auch, wenn Sie andere Fahrlehrer*innen beschäftigen möchten. 

 

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

 

 

 

Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Ansprechpartner/innen

Voraussetzungen

Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn

  • der/die Bewerber*in mindestens 25 Jahre alt ist und keine Tatsachen vorliegen, die sie/ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
  • der/die Bewerber*in die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er/sie die Fahrschulerlaubnis beantragt
  • der/die Bewerber* mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer*in tätig war
  • der/die Bewerber* an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden der Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat
  • der/die Bewerber*in einen erforderlichen Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge für die Fahrausbildung zur Verfügung hat 

Weiterführende Informationen

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Erteilung einer Fahrschulerlaubnis

Wer selbstständig als Fahrlehrer*in Fahrschüler*innen ausbilden möchte, benötigt eine Fahrschulerlaubnis. (§ 18 Fahrlehrergesetz (FahrLG))

Dieses gilt auch, wenn Sie andere Fahrlehrer*innen beschäftigen möchten. 

 

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

 

 

 

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Fahrschule, Fahrlehrer, Ausbildung, Führerschein, Fahrschule gründen, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/85761/show
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132

Herr

Bleckmann

Fachbereichsleitung

4

0208 825-9001
c.bleckmann@oberhausen.de