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Erteilung einer Fahrschulerlaubnis

Wer selbstständig als Fahrlehrer*in Fahrschüler*innen ausbilden möchte, benötigt eine Fahrschulerlaubnis. (§ 18 Fahrlehrergesetz (FahrLG))

Dieses gilt auch, wenn Sie andere Fahrlehrer*innen beschäftigen möchten. 

 

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Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Ansprechpartner/innen

Voraussetzungen

Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn

  • der/die Bewerber*in mindestens 25 Jahre alt ist und keine Tatsachen vorliegen, die sie/ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
  • der/die Bewerber*in die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er/sie die Fahrschulerlaubnis beantragt
  • der/die Bewerber* mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer*in tätig war
  • der/die Bewerber* an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden der Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat
  • der/die Bewerber*in einen erforderlichen Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge für die Fahrausbildung zur Verfügung hat 

Weiterführende Informationen

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