BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Erteilung einer Fahrschulerlaubnis
Wer selbstständig als Fahrlehrer*in Fahrschüler*innen ausbilden möchte, benötigt eine Fahrschulerlaubnis. (§ 18 Fahrlehrergesetz (FahrLG))
Dieses gilt auch, wenn Sie andere Fahrlehrer*innen beschäftigen möchten.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Voraussetzungen
Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn
- der/die Bewerber*in mindestens 25 Jahre alt ist und keine Tatsachen vorliegen, die sie/ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
- der/die Bewerber*in die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er/sie die Fahrschulerlaubnis beantragt
- der/die Bewerber* mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer*in tätig war
- der/die Bewerber* an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden der Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat
- der/die Bewerber*in einen erforderlichen Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge für die Fahrausbildung zur Verfügung hat
Weiterführende Informationen
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Wer selbstständig als Fahrlehrer*in Fahrschüler*innen ausbilden möchte, benötigt eine Fahrschulerlaubnis. (§ 18 Fahrlehrergesetz (FahrLG))
Dieses gilt auch, wenn Sie andere Fahrlehrer*innen beschäftigen möchten.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn
- der/die Bewerber*in mindestens 25 Jahre alt ist und keine Tatsachen vorliegen, die sie/ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
- der/die Bewerber*in die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er/sie die Fahrschulerlaubnis beantragt
- der/die Bewerber* mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer*in tätig war
- der/die Bewerber* an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden der Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat
- der/die Bewerber*in einen erforderlichen Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge für die Fahrausbildung zur Verfügung hat
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/85761/showDer Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten, ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig. Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
2-4-40-260