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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (3-2-20)
Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Der Bereich Soziales der Stadt Oberhausen ist verantwortlich für die Eingliederungshilfe für
Das Jugendamt der Stadt Oberhausen ist verantwortlich für die Eingliederungshilfe für
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist verantwortlich für die Eingliederungshilfe für
- Kinder vor der Einschulung
- Erwachsene mit Behinderungen (Teilhabe am Arbeitsleben)
Weitere Informationen:
Seit Juli 2009 gibt es das Internetportal einfach teilhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dort finden Sie umfassende Informationen rund um das Thema Behinderung.
Adresse
Sozialrathaus
Essener Str. 53
46047 Oberhausen
E-Mail: eingliederungshilfe@oberhausen.de
Servicezeiten
Mo. | - | Uhr | |||
Di. | - | Uhr | |||
Mi. | - | Uhr | |||
Do. | - | Uhr | |||
Fr. | - | Uhr |
Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprache.
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